Ärzte Zeitung, 23.10.2009
"Substituierende Ärzte stehen mit einem Bein im Knast"
In Niedersachsen soll ein Arbeitskreis von Experten dazu
beitragen, dass Ärzte, die drogenkranke Patienten behandeln, nicht
wie zuletzt Strafverfolgung oder Regresse fürchten müssen.
Von Christian Beneker

Die Substitution von Drogenabhängigen bleibt für Ärzte ein heikles Geschäft.
Foto: do
HANNOVER. Regresse und Strafverfahren - die Substitution von
Drogenabhängigen bleibt für Ärzte ein heikles
Geschäft. Das zeigte der "Arbeitskreis Substitution und
Rechtssicherheit in Niedersachsen", der sich Mitte Oktober in der
Ärztekammer erstmals traf. "Wir konnten endlich das Problem der
Politik zu Gehör bringen", sagte Dr. Theresia Lautschlager. Sie
betreibt eine der 220 Praxen in Niedersachsen, die insgesamt 6000
abhängige Patienten substituieren. Zu diesem ersten Runden Tisch
waren unter anderem Landtagsabgeordnete, Vertreter der Polizei, der
Apothekerkammer, der KV und der Landesstelle für Suchtfragen
gekommen. Lautenschlagers Kollege Dr. Reinhard Lehmann aus Verden sagte
zu Beginn des Treffens: "Die Substitutionsbehandlung ist eine
befriedigende Aufgabe mit guten Ergebnissen. Allerdings stehen wir
Substitutionsärzte immer mit einem Bein im Gefängnis."
2008 hat sich gezeigt, dass diese Worte einen realen Hintergrund
haben. Die KV Niedersachsen (KVN) hatte von den substituierenden
Ärzten die Behandlungsunterlagen sehen wollen und daraufhin 104
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der
Staatsanwaltschaft gemeldet, sagte KVN-Sprecher Detlef Haffke. Die KV
war aktiv geworden, nachdem die Kassen in Niedersachsen vier Ärzte
wegen Verstößen gegen das BtMG angezeigt und von der KV eine
Überprüfung erbeten hatten.
Eine damals angezeigte Ärztin sitzt heute in Haft. Umstritten
ist dabei vor allem die Handhabung der so genannten
"Take-Home-Regelung". Die
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) lege klar fest,
unter welchen Umständen den Patienten mehr als die Tagesdosis zur
selbstständigen Einnahme verschrieben werden darf, so Haffke.
"Dies gilt etwa nur dann, wenn es sich um eine gefestigte
Persönlichkeit handelt, die in festen Familienstrukturen lebt."
"In solchen besonderen Fällen kann der Arzt seinem Patienten ein
Rezept über höchstens sieben Tagesdosen mitgeben, das dieser
dann in Apotheke einlösen kann - und zwar in Tagesdosen und in
sicher verpackter Form, wie Uwe Schreiber vom Niedersächsischen
Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) der "Ärzte Zeitung"
mitteilte. Seit Juli 2009 können zudem auch
nicht-take-home-fähige Patienten unter bestimmten Voraussetzungen
Verschreibungen für bis zu zwei Tage erhalten, hieß es.
Allerdings: Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen 94 der gemeldeten
Verstöße fallengelassen, unter anderem deshalb, "weil sie
laut Staatsanwaltschaft niemandem geschadet haben", erklärte
Haffke.
Zum Stichtag 30. September waren noch zehn Fälle anhängig.
Der Polizeivertreter erinnerte daran, den Patienten mit dem
Substitutionsmedikament für mehrere Tage auch einen - im
übrigen längst vorgeschriebenen - Behandlungsausweis
mitzugeben, um Missverständnisse bei der Take-Home-Regelung
auszuschließen.
"Ein schwieriges Arbeiten" nannte Lautenschlager die Substitution.
"Einerseits werden immer neue Verfahren angestrengt, andererseits
fordert die KV Honorare zurück." In der Tat erschweren auch
Regresse derzeit substituierenden Ärzten das Leben. Dort dreht es
sich um die Frage, ab wann die Substitution als persönlich durch
den Arzt vorgenommen gelten und entsprechend abgerechnet werden darf.
Laut KV habe man derzeit in 14 Fällen Rückforderungen
erhoben. Auch wenn Patienten das Substitutionsmedikament nicht direkt
aus der Hand des Arztes erhalten, sondern unter seiner Aufsicht aus der
Hand einer Praxisangestellten, sei es fraglich, ob dieses Vorgehen
nicht auch als "persönlich verabreicht" gelten müsse,
argumentierte Lautenschlager.
Die Unsicherheit in Niedersachsen hat nach Angaben der Ärzte 40
Praxen dazu gebracht, sich von der Substitution zu verabschieden.
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| [26.10.2009, 12:30:12] |
| Gabriele Wagner
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| Methadon und Buprenorphin
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Sehr geehrter Herr Lehmann,
wir haben Ihre Anmerkung aufgenommen und im Text das Wort Diamorphin durch "Methadon" oder "Substitutionsmedikament" ersetzt.
Das Thema wird auch in der Redaktionskonferenz angeprochen.
Beste Grüße
Gabriele Wagner
Ressortleiterin Newsroom / Online zum Beitrag »
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| [24.10.2009, 17:14:12] |
| Reinhard Lehmann
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| Bescheidene Bitte an die Redaktion um Korrektur:
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Bitte ersetzen Sie ganz schnell den Begriff "Diamorphin" (synnonym für Heroin) durch "Substitutionsmedikamente wie Methadon und Buprenorphin): Take-Home für Heroin steht nirgends zur Diskussion!
Danke
Reinhard Lehmann zum Beitrag »
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