Freihandelsvertrag

Bleibt die GKV verschont?

Die Folgen des Freihandelsabkommens CETA auf das Gesundheitssystem werden kontrovers diskutiert.

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BERLIN. Die Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada auf Gesundheit- und Sozialstandards sind strittig. Das ist am Montag bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags deutlich geworden.

Das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist bereits verhandelt, aber noch nicht in Kraft getreten.

Das mehr als 500 Seiten umfassende Dokument regelt unter anderem Fragen des Marktzugangs für kanadische Investoren.

Kompetenz des nationalen Gesetzgebers wird ausgehebelt?

Kritiker befürchten, durch das juristisch hochkomplexe Regelwerk könne die Kompetenz des nationalen Gesetzgebers ausgehebelt werden, und zwar auch bei Fragen der Daseinsvorsorge.

Diese Sorgen sind nicht begründet, sagt Dr. Stephan Schill vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.

Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers werde durch eine Vielzahl von Ausnahmevorschriften etwa zum Schutz der Umwelt oder der öffentlichen Gesundheit geschützt.

Die Möglichkeit, neue Sozial- und Arbeitsstandards zu erlassen, bleibe wie bisher "nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben möglich".

Dagegen weist Thomas Fritz von der Organisation PowerShift darauf hin, CETA spare im Falle von Dienstleistungen ausdrücklich nur "audiovisuelle Dienstleistungen und hoheitliche Aufgaben" aus.

Was genau ist von CETA ausgenommen?

Da, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge aber neben öffentlichen auch private Anbieter tätig sind, könnten auch hier die CETA-Regeln gelten, so Fritz.

Von CETA ausgenommen sein sollen Dienstleistungen, die "öffentlich finanziert" werden.

Unklar sei, so Fritz, ob dies beispielsweise auch für Beiträge für eine Kranken- oder Pflegeversicherung gelte. Der GKV-Spitzenverband hat im Mai dieses Jahres vor dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA gewarnt.

Verbandschefin Doris Pfeiffer sagte, Unternehmen könnten dann vor Schiedsgerichten gegen Preisregulierungen im Pharmasektor klagen und Schadensersatz durchsetzen.

Die Linksfraktion im Bundestag fordert, Deutschland solle sich im europäischen Rat für eine Ablehnung des Verhandlungsergebnisses der EU-Kommission einsetzen.

Die Grünen verlangen, die Regeln für die umstrittenen außergerichtlichen Schiedsgerichte müssten aus dem CETA-Abkommen entfernt werden.

Der mögliche Schaden solcher Bestimmungen für Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge, für Umwelt- und Verbraucher- und für Sozialstandards sei "hoch", so die Grünen. (fst)

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