Stickstoffdioxid-Belastung

EU klagt Deutschland an

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission wird beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland, Frankreich und Großbritannien einreichen, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden.

Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, ergreife sie die Maßnahmen, "um den erheblichen und anhaltenden Überschreitungen der Grenzwerte für zwei wichtige Schadstoffe mit Auswirkungen auf die Gesundheit entgegenzutreten: Stickstoffdioxid und Feinstaub." Ungarn, Italien und Rumänien würden wegen anhaltend hoher Feinstaubwerte vor dem Gerichtshof angeklagt.

Diese Schritte folgten auf den Ministergipfel zum Thema Luftqualität von Ende Januar. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind