Widerrufsrecht

Kammergericht ruft DocMorris zur Ordnung

EU-Versandapotheken müssen sich zwar nicht an die deutsche Rx-Preisbindung halten – an das Widerrufsrecht im Fernabsatz aber sehr wohl.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Widerrufs- und Rückgaberecht im Versandhandel gilt auch für Versandapotheken. DocMorris darf daher in seinen AGB das Rückgaberecht nicht generell ausschließen, wie das Kammergericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied. Zudem müssen Versandapotheken danach immer eine Telefonnummer abfragen.

Bei Bestellungen über Internet oder Telefon gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. DocMorris hatte in seinen AGB Medikamente davon generell ausgenommen. Denn zurückgeschickte Arzneimittel müssten aus Sicherheitsgründen entsorgt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Klausel für unwirksam und klagte. Und das Kammergericht – das Oberlandesgericht für Berlin – gab den Verbraucherschützern Recht.

Die gesetzlichen Regelungen für den Versandhandel sähen beim Widerrufsrecht nur wenige Ausnahmen vor, etwa für leicht verderbliche Waren. Das treffe auf Arzneimittel aber nicht generell zu. Entsprechend hatte zuvor auch schon das Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die südbadische Versandapotheke ApoVia entschieden.

Zudem urteilte das Kammergericht, DocMorris müsse immer auch eine Telefonnummer des Kunden abfragen. Das sei gesetzlich vorgeschrieben, um einen beratenden Rückruf zu ermöglichen, etwa wenn sich bestellte Medikamente in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen. (mwo)

Kammergericht Berlin

Az.: 5 U 185/17

Mehr zum Thema

Reform der Bundeswehr

Sanitätsdienst rückt endgültig ins zweite Glied

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Neue Testmethoden für das Darmkrebsscreening, sind ein Multitarget-Tests (mtFIT) von Team um Dr. Thomas Imperiale, der neben Hämoglobin eine Reihe methylierter DNA-Marker (LASS4, LRRC4, PPP2R5C und ZDHHC1) nachweist und ein Test über zellfreie Tumor-DNA (ctDNA) vom Team um Dr. Daniel Chung, der bestimmte Tumormutationen wie KRAS und APC erkennt, ebenso ungewöhnliche Methylierungen und auffällige Fragmentierungsmuster.

© appledesign / stock.adobe.com

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf