Kommentar zu angestellten Ärzten

Hohes Gut Arbeitsvertrag

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

Konkrete Regelungen bei der Zusammenarbeit erleichtern das Leben. Das gilt vor allem für kleine Teams, wie sie in Praxen oder MVZ tätig sind.

Ein enges, vertrauensvolles und konfliktfreies Miteinander ist unabdingbar. Jeder Konflikt, der das Arbeitsklima trübt, kann Folgen für Arzt und Patient haben. Und sei es, dass wegen schlechter Stimmung nicht unbefangen miteinander kommuniziert wird.

Offenbar bergen viele Arbeitsverträge vor allem von Ärzten, die ein Teil ihrer Weiterbildung in Praxen absolvieren, erhebliches Konfliktpotenzial.

Das zeigt eine stichprobenartige Überprüfung von 100 Verträgen durch den Marburger Bund.

Für Ärzte in der Weiterbildung habe kein einziger Vertrag die zeitlichen oder inhaltlichen Regelungen zur Weiterbildung vorgesehen, heißt es. Überstunden werden verlangt - darüber, wie sie ausgeglichen oder vergütet werden, findet sich oft nichts.

Die Anstellung in Praxen oder MVZ ist für viele junge Ärzte aus verschiedenen Gründen attraktiv. Wer aber merkt, dass er an anderer Stelle deutlich bessere Arbeitsbedingungen findet, fühlt sich kaum an seinen Arbeitgeber gebunden.

Arbeitsverträge, die nicht nur Pflichten umfassend beschreiben, sondern auch die Rechte des Angestellten klar benennen, steigern die Arbeitszufriedenheit enorm.

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen