Kommentar
Zu kurz gesprungen
Nur punktuell und zaghaft verbessert der von der Koalition vorgelegte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz die Position von Kranken und von Menschen, die medizinische Leistungen beanspruchen. Die Kodifikation des Behandlungsvertrags als spezifische Variante des Dienstleistungsvertrags im Bürgerlichen Recht entspricht erwartungsgemäß der aktuellen Rechtsprechung.
Gleichwohl lohnt sich die Lektüre für Ärzte, um sich die Pflichten zur Patientenaufklärung und vor allem zur Bedeutung der ärztlichen Dokumentation zu vergegenwärtigen.
Wie wenig geeignet das Projekt Patientenrechtegesetz jedoch ist, einen umfassenden Schutz zu bieten, zeigt aktuell der Skandal um ungeeignete Brustimplantate. Die Schadensprävention versagt, weil es für Medizinprodukte keine Zulassung wie bei Arzneimitteln gibt.
Bei eingetretenem Schaden bleiben die betroffenen Frauen allein. Der Hersteller: nicht greifbar, weil pleite; eine Versicherungspflicht wie bei Arzneimitteln gibt es nicht.
Den großen Leistungssektor der Pflege hat der Gesetzgeber völlig ausgespart. Sind Pflegebedürftige nicht auch Patienten? So bleibt, wird nicht in den nächsten Monaten noch kräftig nachgelegt, nur das Fazit: viel zu kurz gesprungen!
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