Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 24.01.2012

Bahr (pf)legt jetzt richtig los

Die Pflegereform nimmt immer mehr Gestalt an: Jetzt hat Gesundheitsminister Bahr seinen Referentenentwurf vorgelegt. Vieles soll verbessert werden - doch oft ist die Rede von "können und dürfen" statt "müssen und sollen".

BMG legt Gesetzentwurf zur Pflege vor

Die Hand zur Pflege.

© Klaro

BERLIN (HL/sun). Nur gut eine Woche nach der Präsentation der Eckpunkte für die lange angekündigte Pflegereform hat das Bundesgesundheitsministerium gestern den Referentenentwurf für das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) veröffentlicht.

Geplant ist, ab dem 1. Januar den Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte anzuheben. Das führt zu Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro, ab 2014 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.

Die Mehraufwendungen für Leistungsverbesserungen - etwa für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, Kurzzeitpflege, für Selbsthilfegruppen und für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz - erreichen bis 2015 1,45 Milliarden Euro jährlich.

Zudem soll die heimärztliche Versorgung gefördert werden. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery begrüßte diesen "längst überfälligen" Schritt in einer Stellungnahme.

Mit der Pflegereform soll zudem die ärztliche und zahnärztliche Versorgung von Alten- und Pflegeheimen verbessert werden.

Die KVen werden strikter verpflichtet, beim Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen Ärzten und Heimen behilflich zu sein. Um dies zu fördern, können Kassen und KVen Zuschläge für die koordinierte kooperative ärztliche und pflegerische Versorgung oder von Kooperationsverträgen vereinbart werden.

Grundlage ist der mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 geschaffene Paragraf 119b, der die ambulante ärztliche Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen regelt.

Kooperationsverträge erweitert

Bislang waren die KVen lediglich verpflichtet, auf Antrag eines Heimes Kooperationsverträge zwischen dem Heim und den Ärzten anzustreben.

Jetzt wird den KVen aufgegeben, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln. Das gilt auch für die zahnärztliche Versorgung.

Darüber hinaus will der Gesetzgeber die Versorgungsziele der Kooperationsverträge erweitern und präzisieren:

  • die multiprofessionelle Zusammenarbeit und in Form von Fallbesprechungen und Visiten;
  • Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte,
  • ärztliche Versorgung auch nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen und schließlich
  • eine Regelung zur Rufbereitschaft.

Für diese Leistungen der Ärzte können in den regionalen Eurogebührenordnungen Zuschläge zwischen KVen und Kassen vereinbart werden.

Ferner wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgegeben, in seinen Richtlinien über die vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege Regelungen zur Dekolonisierung von Trägern mit MRSA zu erlassen.

Diese Regelung ergänzt die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes getroffenen Verpflichtungen des GBA, Richtlinien zur MRSA-Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie zu schaffen.

Druck vom vdek

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat derweil eine schnelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gefordert. Die Regierung sollte den Mut haben, diesen schon heute anzupassen, und nicht nur Übergangslösungen schaffen, sagte vdek-Verbandsvorsitzender Christian Zahn am Dienstag in Berlin.

Pflegebedürftige und deren Angehörigen warteten darauf, dass bei der Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive oder psychische Verhaltensauffälligkeiten stärker erfasst werden. Dieses Thema dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte Mitte November bekannt gegeben, dass Pflegebedürftige mit Demenz, die zu Hause versorgt werden, ab 1. Januar 2013 mehr Geld erhalten sollen.

Aus Sicht des vdek ist das zu spät: "Die verbesserten Leistungen dürfen nicht erst 2013, sondern müssten bereits Mitte des Jahres 2012 realisiert werden", sagte Zahn.

BMG: Im Zeitplan

Das Ministerium sieht sich im Zeitplan: Die konstituierende Sitzung des Pflegebeirats werde Anfang Februar stattfinden.

Der ehemalige GKV-Spitzenverbandsvorstand Klaus-Dieter Voß soll gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), als Tandem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erarbeiten.

"Die wichtigsten Arbeiten sollen im Laufe der Legislaturperiode abgeschlossen werden", sagte ein BMG-Sprecher der "Ärzte Zeitung".

Eine Umsetzung per Knopfdruck sei nicht möglich. Unter anderem müssten die Gutachter noch entsprechend geschult werden.

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