Peter Hintze: Zulassung der PID

Gegen ein Wissensverbot

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Was ist das ethisch stärkste Argument, das für Ihren Gesetzentwurf spricht?

Ich halte es für ein Gebot der humanitären und medizinischen Vernunft, Frauen, die von einer erblichen Belastung wissen oder bereits das Martyrium einer Tot- oder Fehlgeburt erlitten haben, vor körperlichen und seelischen Gefahren in der Schwangerschaft zu bewahren und Schwangerschaftsabbrüche von vornherein zu vermeiden.

Mein Gesetzentwurf gibt Frauen in einer existentiellen Konfliktsituation die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie das Risiko eines schweren Schwangerschaftskonflikts oder einer Tot- oder Fehlgeburt auf sich nehmen. Ein totales PID-Verbot führt zu einem Wissensverbot zu Lasten der Frau.

Viele betroffene Paare haben bereits ein Kind mit Behinderungen, das sie liebevoll annehmen, und wünschen sich ein weiteres leibliches Kind. Ihnen diesen Wunsch faktisch zu versagen, halte ich für unmoralisch.

Warum sollten sich die rund 180 Kollegen, die sich noch nicht entschieden haben, Ihrem Entwurf anschließen?

Ich bin überzeugt, die Parlamentsmehrheit hat ein Gespür dafür, dass ein Totalverbot zu einem gravierenden Wertungswiderspruch in unserer Rechtsordnung führt.

Denn es wäre verfassungsrechtlich problematisch, die Untersuchung einer befruchteten Eizelle, die sich außerhalb des Mutterleibes nicht fortentwickeln kann, zu verbieten, obgleich unsere Verfassung Nidationshemmer und sogar unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt erlaubt.

Inwieweit kann Ihre Regelung - so sie Gesetz wird - zum Rechtsfrieden in Sachen PID beitragen?

Wir leben in einer Gesellschaft, in der eine moralische, religiöse und weltanschauliche Vielfalt herrscht. Aufgabe des neutralen Rechtsstaates ist es, unterschiedliche moralische Einstellungen zum Ausgleich zu bringen und divergierende Rechtsgüter abzuwägen. Mein Entwurf stellt es betroffenen Menschen frei, sich für die PID zu entscheiden oder auf sie zu verzichten.

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