René Röspel: Eng begrenzte Zulassung der PID

Entwurf bietet Kompromiss

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Was ist das ethisch stärkste Argument, das für Ihren Gesetzentwurf spricht?

Mit unserem Antrag wägen wir ernsthaft zwischen der Situation der Eltern und ihrem Kinderwunsch und dem Schutzrecht des Embryos ab. Dabei haben wir uns bewusst gegen eine Auswahl nach "lebenswert" oder "nicht lebenswert" entschieden.

In unserem Gesetzesentwurf wird einzig und allein auf die Entwicklungs- und Lebensfähigkeit des Embryos abgestellt. Wo die nicht gesehen wird, kann es einer Frau nicht zugemutet werden, eine Schwangerschaft mit hohem Risiko für Tot- oder Fehlgeburt zu beginnen.

Warum sollten sich die rund 180 Kollegen, die sich noch nicht entschieden haben, Ihrem Entwurf anschließen?

Ich glaube, dass selbst zu diesem Zeitpunkt noch eine Reihe von Abgeordneten zwischen den einzelnen Positionen schwankt. Wir erlauben die PID für eine eng umgrenzte Zahl von besonders schwierigen Fällen, ohne dabei aber die ethisch problematische Diskussion über Selektion von Embryonen zu befeuern.

Wenngleich wir eine eigene ethische Position einnehmen, stellen wir mit unserem Entwurf einen Kompromiss zwischen Verbot und Freigabe dar. Deshalb gibt es auch bei den bisherigen Unterstützern der anderen Anträge viele, die mindestens in einer zweiten Wahl für unseren Antrag stimmen wollen.

Aufgabe des Parlaments ist es, dafür zu sorgen, dass es am Ende einen Gesetzesbeschluss gibt. Ich sehe uns auch als Rückzugsposition für die Vertreter der Maximalpositionen.

Inwieweit kann Ihre Regelung - so sie Gesetz wird - zum Rechtsfrieden in Sachen PID beitragen?

Bei den meisten Fällen, die Gegenstand des BGH-Urteils waren, wies die Frau eine Chromosomenanomalie auf, die in der Regel zu Fehl- oder Totgeburt führte. Mit unserem Entwurf bieten wir für diese Eltern eine Lösung. Gleichzeitig vermeiden wir die ethisch hochproblematische Auseinandersetzung über die Frage, was eine "schwerwiegende" Erkrankung und was "lebenswert" ist.

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