PID

BÄK mahnt praktikable Kriterien an

BERLIN (fst). Die Bundesärztekammer (BÄK) wirbt für die rasche Umsetzung praktikabler Regelungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID).

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Das Verfahren sei seit Inkraftreten des PID-Gesetzes im vergangenen Jahr zwar unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, es fehlten aber Ausführungsbestimmungen. Diese zu schaffen müsse "oberstes politisches Ziel sein", heißt es in einer BÄK-Stellungnahme zur PID-Rechtsverordnung.

In dem Entwurf vermisst die BÄK bundeseinheitliche Maßstäbe für die geplanten Ethik-Kommissionen, die bei den Landesärztekammern angesiedelt werden sollten, so die BÄK.

Einheitliche Kriterien seien nötig, um einen "Kommissionstourismus" im Falle eines negativen Bescheids für ein Paar zu vermeiden.

 Unklar sei zudem, welche Behörde als Zulassungsstelle für die PID-Zentren fungieren soll. Da PID und In-vitro-Fertilisation (IVF) untrennbar verbunden seien, sollten für die Zulassung der IVF-Zentren als auch der PID-Zentren die Landesbehörden zuständig sein, schlägt die BÄK vor.

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