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PID-Verordnung

Länder gehen auf Konfrontation

Keine Ruhe auf der Dauerbaustelle PID: Die Länder verlangen vom BMG deutliche Änderungen an der geplanten Verordnung. Sollte Minister Bahr nicht einlenken, wäre die Verordnung zum Scheitern verurteilt.

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Wo ist die Verordnung?

Wo ist die Verordnung?

© dpa

BERLIN. Die Bundesländer drängen auf massive Änderungen bei der Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer schlägt vor, den entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums in zentralen Fragen umzubauen.

Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sieht vor, dass ein Zentrum, in dem eine PID vorgenommen werden könnte, keinen Anspruch auf Zulassung haben soll.

Die zuständige Genehmigungsbehörde solle vielmehr "unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, der Vielfalt der Bewerber und des Bedarfs an Zentren" entscheiden. Diese Begrenzung sei nötig zur Qualitätssicherung, heißt es in der Ausschussempfehlung.

Anders sieht es der BMG-Entwurf vor: Er will die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzen. Das Ministerium hat dafür verfassungsrechtliche Gründe angeführt. Anderenfalls werde die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Berufsausübung berührt.

Dem widerspricht der Bundesrat. Es gehe nicht um eine "objektive Zulassungsbeschränkung". Auch wenn ein Zentrum nicht für die PID zugelassen werde, könnten Ärzte dort weiterhin reproduktionsmedizinische oder humangenetische Untersuchungen vornehmen.

Klarstellungen fordern die Länder auch für Ethikkommissionen, in denen die Anträge betroffener Paare - die Rede ist von 200 bis 300 Fällen pro Jahr - entschieden werden. Hier schlägt der Gesundheitsausschuss vor, die Länder sollten die Option haben, per Staatsvertrag eine gemeinsame Zulassungsstelle einzurichten.

In einer weiteren Empfehlung regt der Ausschuss an, je Bundesland maximal eine Ethikkommission zuzulassen. Dabei soll klargestellt werden, dass eine Kommission lediglich für das jeweilige Land zuständig sein soll.

Verhindert werden soll so, dass eine heterogene Spruchpraxis der Ethik-Gremien einen "Kommissions-Tourismus" nach sich zieht. Antragsteller, so die Befürchtung, könnten anderenfalls die Kommission bevorzugen, die für eine vergleichsweise "liberale" Genehmigungspraxis bekannt ist.

Weiterhin empfiehlt der Bundesrats-Ausschuss, Rahmenvorgaben für die Zusammensetzung der Ethikkommissionen zu setzen. Das Gremium solle aus fünf Sachverständigen bestehen. Zum einen sollten die Fachrichtungen Medizin, Ethik und Recht repräsentiert sein.

Zum anderen sollten Vertreter der Patienten und der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen vertreten sein. Zur Begründung heißt es, ein "Übergewicht der Fachrichtung Medizin" müsse verhindert werden.

Vorgaben für die Arbeit der Kommissionen enthält eine weitere Empfehlung: Der Ausschuss will in der Verordnung festschreiben, dass nicht nur medizinische Aspekte berücksichtigt werden.

"Gerade die Bewertung, ob eine genetische Krankheit schwerwiegend ist, ergibt sich selten aus der Diagnose allein", heißt es. Daher gehe es um die Zusammenschau medizinischer, psychischer, sozialer und ethischer Aspekte des Einzelfalls".

Am 1. Februar entscheidet das Bundesrats-Plenum über die Empfehlungen. Beschließt die Länderkammer die weitgehenden Änderungsforderungen und legt das BMG anschließend keine Neufassung vor, dann wäre die Verordnung de facto gestoppt. (fst)

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