Präimplantation

Länder schicken Paare in die Warteschleife

Wer eine PID braucht, muss in die Röhre gucken: In den meisten Ländern fehlen noch immer die nötigen Kommissionen - obwohl es die ab Februar geben müsste.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Eizelle im Visier: Paare müssen auf die PID noch warten.

Eizelle im Visier: Paare müssen auf die PID noch warten.

© dpa

HAMBURG. Paare, die eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vornehmen lassen wollen, müssen sich gedulden. Eigentlich sieht die PID-Verordnung des Bundes vor, dass die Länder ab Februar Ethikkommissionen einsetzen und die zugelassenen Zentren bestimmen, in denen ein Gentest vorgenommen werden darf. Doch die Länder hinken dem Zeitplan hinterher.

Am weitesten sind sechs norddeutsche Länder, die sich auf eine gemeinsame Ethikkommission verständigt haben. Diese Einrichtung für Hamburg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird bei der Ärztekammer Hamburg angesiedelt sein, arbeitsfähig sein wird sie noch nicht.

Die acht Mitglieder der Kommission würden zurzeit berufen, sagte eine Kammersprecherin der "Ärzte Zeitung". Voraussichtlich Mitte Februar werde sich das Gremium konstituieren. In Hamburg liegt bisher ein Antrag für eine PID vor.

Entscheiden darüber wird das Kollegium, dem vier Ärzte (Humangenetiker, Gynäkologe, Pädiater, ärztlicher Psychotherapeut), je ein Jurist und ein Ethiker sowie je ein Vertreter aus Patientenverbänden und Behindertenselbsthilfe angehören. Nach einem Jahr soll die Ethikkommission den Aufsichtsbehörden der Länder Bericht erstatten - nicht aber der Öffentlichkeit, sagte ein Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde.

Wichtiger Grund dafür sei unter anderem der Datenschutz, hieß es. Den Behörden gegenüber muss die Kommission erklären, wie viele Anträge genehmigt oder abgelehnt wurden und welche Erbkrankheiten den Anträgen zugrunde lagen. Die Fachöffentlichkeit würde hingegen nichts über die Genehmigungspraxis der Kommission erfahren.

Vertreter des Vereins "Gen-ethisches Netzwerk" hatten im November 2013 gegen den Entwurf für den Staatsvertrag protestiert. Das gesellschaftlich umstrittene Verfahren der Präimplantationsdiagnostik "gehört nicht hinter verschlossene Türen", protestierte der Verein - vergeblich.

Süddeutscher Verbund geplant

Von diesen Problemen sind die süddeutschen Länder noch weit entfernt. Dort will Baden-Württemberg gemeinsam mit Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen eine gemeinsame Stelle bei der Ärztekammer Baden-Württemberg einrichten.

Der geplante Staatsvertrag solle sich an dem der norddeutschen Länder orientieren, teilte der Sprecher des Sozialministeriums Helmut Zorell mit. Er bezeichnete das notwendige Gesetzgebungsverfahren als "zeitintensiv". Anträge für zwei PID-Zentren liegen im Südwesen bereits vor - auch deren Prüfung und mögliche Zulassung wird sich hinziehen.

NRW, Sachsen-Anhalt und Bayern setzen auf jeweils eine eigene Ethikkommission. Man wolle Frauen den weiten Weg nach Hamburg ersparen, erklärte das Sozialministerium in Sachsen-Anhalt auf die Frage, warum das Land nicht dem Staatsvertrag norddeutscher Länder beitrete.

Dass in Sachsen-Anhalt bislang kein Antrag für ein PID-Zentrum vorliege, bezeichnet das Sozialministerium als "Indiz für einen geringen Bedarf in Sachsen-Anhalt".

Der Bund geht in seiner Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik vom Februar 2013 von bundesweit 200 bis 300 Fällen im Jahr aus. Das baden-württembergische Sozialministerium gibt sich auf eine parlamentarische Anfrage hin vage: "Wie hoch der Bedarf tatsächlich sein wird, ist offen."

Die PID-Verordnung des Bundes fußt auf einem im Juli 2011 beschlossenen Gesetz zur Regelung der PID. Danach bleibt die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer grundsätzlich verboten.

Allerdings hat der Gesetzgeber in engen Grenzen Fälle bestimmt, in denen eine PID ausnahmsweise zulässig ist. Das gilt beispielsweise dann, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Frau oder des Mannes das Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht.

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