Von A wie Arzneimittel bis Z wie Zuzahlung
Das gilt 2016
Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2016 auf ein Jahreseinkommen bis zu 50.850 Euro Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. So sieht es die Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2016 vor.
Die Verordnung fixiert alle wichtigen Zahlen für die Sozialversicherung. Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Zahnersatz? Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die Übersicht "Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung): Das gilt 2016" des AOK-Bundesverbandes. (eb)
Die kompakte Übersicht steht zum Download unter www.aok-bv.de