Herzinsuffizienz

Poststationäre Versorgung meistens gut

Wie gut werden Herzinsuffizienz-Patienten nach einem stationären Aufenthalt medikamentös versorgt? Antworten gibt ein Beitrag im jüngst erschienenen Krankenhaus-Report 2016 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Von Taina Ebert-Rall Veröffentlicht:

Herzinsuffizienz zählt in Deutschland zu den Volkskrankheiten und gehört seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für stationäre Krankenhausaufenthalte. Seit 2009 steht mit der Nationalen Versorgungsleitlinie Herzinsuffizienz eine evidenzbasierte Handlungsempfehlung zur Versorgung der Patienten zur Verfügung, die unter anderem den Einsatz von ACE-Hemmern beziehungsweise bei Unverträglichkeit von AT1-Blockern für alle Herzinsuffizienz-Patienten vorsieht.

Auf Basis dieser Leitlinie wurde 2012 im Rahmen des Qualitätsindikatorensystems für die ambulante Versorgung (QISA) ein Indikatorenset zur Herzinsuffizienz entwickelt. Dieses Set diente jetzt als Grundlage für eine Auswertung der poststationären medikamentösen Versorgung von Herzinsuffizienz-Patienten im Krankenhaus-Report 2016.

Die Autoren des Beitrags untersuchten die medikamentöse Versorgung anhand von AOK-Routinedaten aus 2012. Ergebnis: Der Erfüllungsgrad bei der Versorgung mit ACE-Hemmern bzw. AT1-Blockern im ersten Jahr nach Klinikaufenthalt ist hoch, für die Indikatoren Betablocker bzw. orale Antikoagulation bei Vorhofflimmern moderat.

Mit einem etwa 80-prozentigen Anteil der Patienten unter ACE-Hemmern zeigte sich ein etwas höherer Erfüllungsgrad als beispielsweise in einer englischen Studie aus dem Jahr 2009 (60 Prozent ACE-Hemmer). Auffällig sind derAuswertung zufolge aber deutliche regionale Unterschiede. Außerdem zeigten sich insgesamt geringere Erfüllungsgrade bei älteren Patienten und bei Patienten mit psychiatrischer Komorbidität.

Die in der Untersuchung gefundenen Einflussfaktoren auf den Erfüllungsgrad einzelner Indikatoren decken sich nur teilweise mit bestehenden Kontraindikationen. So ergibt sich dem Bericht zufolge zwar bei einer bestehenden Niereninsuffizienz je nach Schweregrad durchaus eine Kontraindikation gegen die Gabe von ACE-Hemmern bzw. AT1-Blockern, bei der Gabe von Betablockern bzw. oraler Antikoagulation (Ausnahme: direkt orale Antikoagulatien) in der Regel aber keine Kontraindikation.

Besonders bei Patienten mit einer psychischen Komorbidität war besonders oft eine nicht leitliniengerechte Versorgung mit Medikamenten festzustellen. Diese sei nicht durch spezifische Kontraindikationen erklärbar. "Es ist davon auszugehen, dass weitere Faktoren bei der Entscheidung für oder gegen eine spezifische Medikation eine Rolle spielen", erklärt Dr. Elke Jeschke aus dem Forschungsbereich Qualitäts- und Versorgungsforschung des WIdO.

"Dahinter könnte zum Beispiel die Frage stehen, ob ein Patient aus Sicht des behandelnden Arztes von der gegebenen Medikation profitieren kann oder ob es - zum Beispiel im Fall einer palliativen Situation - sinnvoller ist, die Zahl der Medikamente nicht weiter zu erhöhen."

Zudem zeigt die Untersuchung regional unterschiedlich ausgeprägte Präferenzen der verordnenden Ärzte und der Patienten. Zum Beispiel variiert er für den QISA-Indikator 6 ACE-Hemmer/AT1-Blocker bundesweit zwischen 70 Prozent in der Region Hochrhein-Bodensee und 87 Prozent in der Region Mecklenburgische Seenplatte.

Auch innerhalb einzelner Bundesländer schwanken die Werte teilweise beträchtlich. In Niedersachsen beispielsweise reichen sie von 75 Prozent im Emsland bis zu 86 Prozent in der Region Südheide.Als eine mögliche Erklärung dafür nennt der Bericht, dass etwa Weiterbildungen regional unterschiedlich wahrgenommen werden.

"In der Konsequenz besteht unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen insgesamt Potenzial für die Optimierung der poststationären medikamentösen Therapie bei Patienten mit Erstaufenthalt aufgrund von Herzinsuffizienz", so das Fazit des Beitrags. Insbesondere gelte das für Patienten mit psychischen Erkrankungen.

Weitere Informationen dazu unter www.aok-bv.de

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