Plädoyer für den frei niedergelassenen Arzt

Ärzte mit eigener Praxis wurden im DDR-System verdrängt. Der Mauerfall brachte die Wende - rasch etablierte sich eine ärztliche Selbstverwaltung.

Von Klaus Penndorf Veröffentlicht:

Ich bin Jahrgang 1932, Facharzt für Chirurgie und einer der ganz wenigen Ärzte, die in der DDR eigenverantwortlich als niedergelassener Arzt gearbeitet haben.

Was aber bewog einen 34-jährigen Arzt, 1966 in der DDR den Antrag auf freie Niederlassung zu stellen, wissend um die Hoffnungslosigkeit, mit der Freiberuflichkeit je das Rentenalter zu erreichen, und auch gewiss, der gestellte Antrag würde niemals vom Kreis- und Bezirksarzt genehmigt werden.

Was waren die Gründe für dieses, aus damaliger Sicht verzweifelte Unternehmen? Der "Ungehorsam" gegenüber einer immer Recht habenden Partei war unverzeihlich und berechtigte nicht zur Erfüllung von persönlichen Berufswünschen. Der Verlängerung des Arbeitsvertrages wurde nicht entsprochen, denn die fehlende politische Reife als Negativfaktor für das sozialistische Kollektiv war nicht zu verantworten.

Zum Schluss gab es noch knapp 400 freie Praxen

Der Zufall wollte es, dass die Stelle eines Chirurgen in einem konfessionellen Krankenhaus zu besetzen war. Der ausscheidende Amtsinhaber war Belegarzt und freiberuflich als Chirurg tätig. Der Antrag auf Zulassung wurde, wie nicht anders zu erwarten, zunächst abgelehnt.

Der Intervention des Rechtsträgers war es zu danken, dass auf dem Wege des Widerspruchs und der Begründung eines bestehenden Bestandsschutzes für konfessionelle Einrichtungen die Zulassung dann doch unter Auflagen erteilt wurde. Ich bekenne, es fällt nicht leicht, den damaligen Ablauf des Geschehens fröhlichen Herzens ins Gedächtnis zurückzurufen.

Mit dem 1. April 1966 war ich zum "strukturpolitischen Fremdkörper" im staatlich sozialistischen Gesundheitswesen geworden.

6291 niedergelassene Ärzte gab es im Gründungsjahr der DDR, etwa 2000 zum Zeitpunkt meiner Niederlassung 1966. Ende 1988 waren es nur noch 398. Ein eindrucksvoller Beweis, wie sozialistische Wettbewerbe gewonnen wurden.

Die sich anbahnende gesellschaftliche Umgestaltung 1989 in der DDR weckten Hoffnungen, das System überleben zu können. Die logische Konsequenz war für mich zu helfen, den notwendigen Transformationsprozess im Gesundheitswesen von Beginn an zu befördern.

Im Dezember 1989 wählten mich die Kollegen zum Leiter der Zentralen Abrechnungsstelle Ärzte mit Sitz in Berlin. Diese Zentrale Abrechnungsstelle für die niedergelassenen Ärzte in der DDR war Gesprächspartner mit der Gewerkschaft Gesundheitswesen im Zentralvorstand des FDGB.

Viele meiner Kollegen verstanden nicht, warum wir mit dem Mauerfall nicht ad hoc diesen Ansprechpartner durch Aufkündigung des Vertrages in die Wüste schickten. Nach unseren Überlegungen wäre das womöglich mit fatalen Konsequenzen verbunden gewesen, denn wir hätten mit diesem Schritt die Finanzierung unserer erbrachten ärztlichen Leistungen zur Disposition gestellt. Zum anderen ging es um die Altersversorgung der niedergelassenen Ärzte in der DDR, die mit monatlich 600 Ostmark nicht gerade üppig war.

Es gelang in zähen Verhandlungen mit dem Zentralvorstand des FDGB, eine Vereinbarung zu erzielen, welche die Rente für meine Kolleginnen und Kollegen zum 1. Februar 1990 auf 1200 Ostmark anhob. Diese Vereinbarung auch auf die schon im Rentenalter befindlichen Kollegen auszuweiten, war leider nicht verhandelbar.

Keimzellen für die neue Selbstverwaltung

Mit diesen "Sicherheiten" im Gepäck haben der damalige Hauptgeschäftsführer der KBV, Dr. Rainer Hess, und ich am 28. April 1990 in den Diensträumen des Zentralvorstandes des FDGB in Ostberlin offiziell den bestehenden Vertrag zwischen dem FDGB und der Gruppe niedergelassener Ärzte in der DDR gekündigt - nicht ohne die Finanzierung bis zum Übergang in das gegliederte System der Krankenkassen ab 1991 abgesichert zu haben.

Wir haben uns als die Keimzellen für die neu zu bildenden ärztlichen Selbstverwaltungen in den neuen Bundesländern verstanden. Es war nicht immer leicht, sich der aus der Deckung kommenden Wendehälse zu erwehren, die schon immer in der ersten Reihe gesessen hatten.

Der Hartnäckigkeit und dem Geschick des damaligen Vorstandes der KBV unter Ulrich Oesingmann, Rainer Hess und der Rechtsabteilung der KBV ist es zu danken, dass im Einigungsvertrag der Satz verankert wurde: "Alleiniger Träger der ambulanten ärztlichen Versorgung ist der niedergelassene Arzt." Dies nur wenige Monate nach dem Fall der Mauer erreicht zu haben, gehört zu meinen stärksten und bewegendsten Erinnerungen.

Diese Kernaussage darf nicht zur Disposition gestellt werden, ebenso wenig die schon 1868 ausgesprochene Forderung: "Der ärztliche Beruf ist ein freier, keine Staatseinrichtung."

20 Jahre sind vergangen, viel ist erreicht worden, aber kein Grund sich bequem zurückzulehnen.

Bei allem Verständnis für notwendige strukturelle Veränderungen dürfen die Grundanliegen unserer Väter und Großväter nicht in Vergessenheit geraten. Strukturreformen in unserem Beruf sind kein Alibi für die Preisgabe unserer ärztlichen Freiheit.

GESUNDHEIT IN DER DDR

Staatliche Arztpraxis - Versorgung im Minutentakt

Neben Polikliniken, Ambulatorien und ganz wenigen niedergelassenen Ärzten existierten in der DDR vor allem für die ländliche Versorgung staatliche Arztpraxen.

Wie diese entstanden waren, berichtete Anfang 1990 Diplom-Mediziner Albrecht Kunzmann der "Ärzte Zeitung". Ursprünglich war die Praxis von seinen Eltern gegründet und eigenverantwortlich betrieben worden.

Anfang der 70er Jahre setzten Partei und Staat dem Arztehepaar Kunzmann die Pistole auf die Brust: Nur wenn die Praxis verstaatlicht würde, dürfe der Sohn Medizin studieren. Notgedrungen stimmten die Eltern zu und gaben die Praxis ab.

Die Landarztpraxis befand sich Anfang des Jahres 1990 auf dem Stand der 50er Jahre: Augenspiegel, Reflexhammer und Stethoskop waren die zur Verfügung stehenden diagnostischen Hilfsmittel. Albrecht Kunzmann: "Im Wesentlichen muss ich mich auf meine fünf Sinne verlassen."

Zeit für die Patienten war stets knapp. Damals versorgte Kunzmann 140 Patienten täglich. Hinzu kamen Hausbesuche. 4000 Patienten hatte er in seiner Kartei. Drei-Minuten-Medizin - das war der Standard. Diagnostisch etwas komplizierter gelagerte Fälle mussten ans Krankenhaus überwiesen werden. Die Wartelisten waren lang, der Weg dorthin für die Patienten beschwerlich.

Belastet wurde der Arbeitsalltag eines Arztes in der Staatspraxis mit umfangreicher Bürokratie. Kunzmann berichtete der "Ärzte Zeitung": "Ich muss regelmäßig die acht leitenden Parteikader in meinem Bezirk untersuchen und über die Ergebnisse eine insgesamt sechsseitige Statistik anfertigen - mit einer Sortierung nach Alter, Geschlecht, Diagnosen und so weiter."

Systematische Präventionsprogramme wurden in der ehemaligen DDR groß geschrieben. Das hat Licht- und Schattenseiten. Würde er sich an die Vorgaben halten, so berichtet Kunzmann, wäre er für neun Monate mit Arbeit ausgelastet. Andererseits hatte staatlicher Durchgriff auch positive Seiten. Weil alle Bürger konsequent alle zehn Jahre gegen Tetanus geimpft wurden, war der Schutz hundertprozentig.

Albrecht Kunzmann verdiente damals 1900 Mark (DDR) netto. Nicht wenig für DDR-Verhältnisse. Sorgen hatte er trotzdem: Das Haus, in dem er "seine" Staatspraxis betrieb, hatte Bergschäden. Der volkseigene Bergwerksbetrieb lehnte aber jede Haftung ab. (HL)

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ZUR PERSON

Dr. Klaus Penndorf

Aus- und Weiterbildung: Penndorf, 1932 in Greiz/Thüringen geboren, lernte zunächst Chemiewerker (1951/52), studierte von 1952 bis 1957 Medizin in Berlin und Magdeburg, anschließend Weiter bildung als Chirurg. Beruf: Niederlassung 1966 in freier Praxis und als Belegarzt; Dezember 1989 Leiter der ehemaligen Bezirks-Abrechnungsstelle in Sachsen-Anhalt; Aufnahme von Beziehungen zur KBV; Mitbegründer der KV Sachsen-Anhalt und deren Vorsitzender von 1991 bis 2000.

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