Hausarztverträge

Bundesrats-Ausschüsse geben Plazet

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BERLIN. Die Bundesrats-Ausschüsse haben grünes Licht für neue Hausarztverträge gegeben: Gesundheits- und Wirtschaftsausschuss empfehlen der Länderkammer, das 14. SGB V-Änderungsgesetz passieren zu lassen und nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Folgt der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. März der Empfehlung, dann können die Erleichterungen beim Abschluss von Hausarztverträgen zum 1. April in Kraft treten. Die Sparklausel in 73b-Verträgen wäre somit passé.

Kritisch äußern sich die Ausschüsse zu anderen Regelungen des Gesetzes. Der Wirtschaftsausschuss moniert, dass Gliptine vom Stopp des Bestandsmarktaufrufs ausgenommen werden.

Dass der Erstattungspreis eines Medikaments künftig den Ausgangspunkt der Berechnung von Handelsmargen bildet, stößt ebenfalls auf Kritik. Dies könne eine Preiserosion auslösen.

Der Gesundheitsausschuss warnt, der Listenpreis könne als "Preisanker im internationalen Referenzpreissystem bedeutungslos werden".

Der Wirtschaftsausschuss erwartet sogar "gravierende Auswirkungen für den Pharmastandort Deutschland". (fst)

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