Gilt für Krankenkassen das Vergaberecht?
LUXEMBURG (mwo). Der Europäische Gerichtshof hat gestern über die Frage verhandelt, ob Krankenkassen ihre Aufträge formell ausschreiben müssen. Das Vergaberecht wäre zumindest teilweise anwendbar, wenn die Kassen als "öffentliche Auftraggeber" gelten. Im konkreten Streitfall hatte die AOK Rheinland/Hamburg 2006 über eine Anzeige Angebote für die integrierte Versorgung von Diabetikern mit orthopädischen Schuhen eingeholt. Ein Orthopädiebetrieb klagte, weil die AOK sich dabei nicht an die rechtlichen Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge gehalten habe.
Bei der Verhandlung in Luxemburg unterstützte die EU-Kommission den klagenden Orthopädiebetrieb in allen Punkten. Das Urteil wird der EuGH voraussichtlich erst zum Jahresende verkünden.