"Innovationen erst prüfen, dann erstatten"

Der Spitzenverband der GKV will, dass neue Behandlungsmethoden im Krankenhaus erst dann bezahlt werden, wenn ihr Nutzen belegt ist. Die Kliniken weisen das Ansinnen zurück.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Hilft die neue Methode dem Patienten? Kassen wollen dies erst prüfen und dann zahlen.

Hilft die neue Methode dem Patienten? Kassen wollen dies erst prüfen und dann zahlen.

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BERLIN/MOTZEN. Bislang gilt für die Einführung von Innovationen in Kliniken der Verbotsvorbehalt, festgeschrieben in Paragraf 137c SGB V: Danach werden Neuerungen so lange eingesetzt und von den Kassen bezahlt, bis der Nachweis erbracht wird, dass sie nicht nützlich sind. Erst dann kann der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Leistungen aus dem GKV-Katalog ausschließen.

Gänzlich anders wird im ambulanten Sektor verfahren. Hier gilt der Erlaubnisvorbehalt: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind vom GBA zunächst daraufhin zu überprüfen, ob sie nützlich für den Patienten und aus Sicht der Solidargemeinschaft wirtschaftlich sind. Erst wenn der GBA positiv entscheidet, bezahlen die Kassen.

Dem GKV-Spitzenverband ist diese Ungleichbehandlung ein Dorn im Auge. "Wir meinen, dass im stationären Sektor nicht ungefiltert und unkontrolliert neue Methoden eingeführt und teure Leistungen ins System kommen, die dann zu Lasten der GKV gehen", sagte die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, im brandenburgischen Motzen. Der Erlaubnisvorbehalt müsse auf den stationären Sektor ausgedehnt werden. Vor einer Erstattung müssten auch hier Nutzen und Schadenspotenzial einer neu eingeführten Behandlungsmethode überprüft werden. Denkbar sei aber, so Pfeiffer, dass vermeintlich innovative Verfahren zunächst in ausgewählten "Innovationszentren" eingeführt werden. Das sei allemal besser als eine Innovation gleich in der Breite anzuwenden, um dann festzustellen, dass sie keinen Nutzen hat.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist solche Überlegungen zurück. "Das wäre das Ende der modernen Medizin in Deutschland", sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, der "Ärzte Zeitung". Würden Neuerungen unter Erlaubnisvorbehalt gestellt, würden vielen Krankenhauspatienten notwendige Innovationen verwehrt.

Der Bundesverband der Medizintechnik-Hersteller (BVMed) warnte ebenfalls davor, am Verbotsvorbehalt zu rütteln. Dank der Regelung werde "innovative Medizintechnik allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt", betonte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Wenn man schon über eine Angleichung der unterschiedlichen Erstattungsregeln nachdenke, "dann sollte eher im ambulanten Bereich der Erlaubnisvorbehalt aufgehoben werden, denn der Genehmigungsvorbehalt durch den GBA behindert Innovationen, statt sie zu fördern". Wegen der durchlässigen Sektorengrenzen sei die Ungleichbehandlung ohnehin nicht mehr nachvollziehbar, sagte Schmitt.

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