Direkt zum Inhaltsbereich

Linksfraktion will höhere ALG-Zahlungen für GKV

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Die Linksfraktion im Bundestag fordert in einem Antrag, den Pauschalbeitrag, der für Bezieher von Arbeitslosengeld II an die Kassen gezahlt wird, deutlich zu erhöhen. Bislang liegt der Betrag mit 126 Euro nur bei der Hälfte der durchschnittlichen Einnahmen der GKV.

Bei einer Erhöhung auf 260 Euro pro Monat stünden den Kassen jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Der Fehlbetrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrage bereits etwa 15,6 Milliarden Euro, so die Linksfraktion. Zudem will sie die Defizithaftung des Bundes für die BA wieder einführen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitales Gesundheitswesen

BKK-Studie: Warum Digitalisierung nicht immer nachhaltig ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Lesetipps
Sklerenikterus bei einem älteren Patienten

© Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Symbolbild eines Darms mit einer Lupe

© kirania / Generated with AI / Stock.adobe.com

Wandel der postoperativen Therapie

Morbus Crohn: Biologika senken das Rezidivrisiko nach Darmresektion

Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?