Terres des Femmes greift Krankenkassen an

Opfer von Genitalverstümmelung sollen angemessen versorgt werden, fordert Terres des Femmes. Das gegenwärtige Problem: Die Behandlung zählt nicht zum Leistungskatalog der Kassen.

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Terres des Femmes-Chefin Irmingard Schewe-Gerigk überreicht BMG-Vertreter Robert Schüßler die Unterschriften.

Terres des Femmes-Chefin Irmingard Schewe-Gerigk überreicht BMG-Vertreter Robert Schüßler die Unterschriften.

© Spangemacher

BERLIN (sun). Die Menschenrechtsorganisation Terres des Femmes hat scharf kritisiert, dass die Behandlung der Folgen weiblicher Genitalverstümmelung nicht im medizinischen Diagnoseschlüssel enthalten ist.

"Kassen verweigern sich daher oft die Kosten für notwendige Operationen zu übernehmen", sagte Vorstandsvorsitzende von Terres des Femmes, Irmingard Schewe-Gerigk anlässlich einer Protestaktion vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin.

Terres des Femmes und das Berliner Familienplanungszentrum Balance haben aus diesem Grund 21.000 Unterschriften gesammelt. Damit soll Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) dazu aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Übernahme der Behandlungskosten ermöglicht wird.

"Kassen verwechseln die notwendigen Behandlungen oft mit Schönheitsoperationen", kritisierte Christiane Tennhardt von Balance. Aber auch Ärzte müssten für das Thema sensibilisiert werden, ergänzte Schewe-Gerigk.

Kassen widersprechen

Nach Berechnungen von Terres des Femmes leben in Deutschland mehr als 20.000 Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind.

"Meist ohne Narkose und unter unhygienischen Bedingungen wurden ihnen Klitoris und Teile der Schamlippen entfernt", so Schewe-Gerigk. Viele litten lebenslang unter den Folgen der Praxis, die sie als Mädchen in ihrem meist afrikanischen Herkunftsland über sich ergehen lassen mussten.

In der Tat sei Genitalverstümmelung derzeit kein Krankheitsbild, sagte GKV-Spitzenverbands-Sprecher Florian Lanz der "Ärzte Zeitung".

Die Behandlung der daraus resultierenden medizinischen Schäden und notwendige Psychotherapien würden aber durchaus von den Kassen bezahlt. "Was in der Regel eher nicht von den Kassen übernommen wird sind ästhetische Eingriffe", so Lanz.

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Kommentar

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Kommentare
Dr. Christoph Luyken 25.08.201119:29 Uhr

GKV in der Pflicht

Diese Frauen haben schlimme Traumata erlitten. Selbstverständlich sind Verletzungen "Krankheitsbilder". Die Behandlung von Verletzungen und deren Folgen (sofern sie zu Funktionsstörungen führen) gehört unabhängig von der Lokalisation zum Leistungskatalog der GKV. Für die Verletzungen des Genitalbereiches kommt die ICD-Nummer S38.2 in Frage. Wo ist das Problem?

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