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Privatpatienten bekommen häufig Generika

Von wegen nur Originalia für PKV-Versicherte: Auch bei Privatpatienten nutzen Ärzte zunehmend die Einsparmöglichkeiten durch Generika. Vor allem bei Erstverordnungen.

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Privatrezept: Immer häufiger stehen Generika drauf.

Privatrezept: Immer häufiger stehen Generika drauf.

© lolipep / fotolia.com

KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte greifen bei der Verordnung von Arzneimitteln für Privatpatienten häufig auf Generika zurück, wenn auch seltener als bei gesetzlich Versicherten.

Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). "In der PKV liegt die Generikaquote bei Erstverordnungen bei 65 Prozent und bei Versicherten, die eine längerfristige Arzneimitteltherapie erhalten, bei 48,7 Prozent", schreibt Autor Dr. Frank Wild.

"Damit nutzt die PKV die Einsparmöglichkeiten von Generika vor allem bei Personen, die neu auf einen Wirkstoff eingestellt werden."

In die Studie hat er pseudonymisierte Daten von zwei mittelgroßen PKV-Unternehmen mit zusammen 470.000 PKV-Versicherten einbezogen. Für die Jahre 2007 bis 2010 lagen jeweils vier Millionen Arzneimittelverordnungen vor.

Pantoprazol liegt bei der Menge an der Spitze

Die Analyse umfasst neun Wirkstoffe: Amlodipin, Bicalutamid, Fentanyl, Metoprolol, Mirtazapin, Omeprazol, Pantoprazol, Tamsulosin und Venlafaxin. Die mit Abstand am meisten verschriebene Substanz war dabei Pantoprazol.

"Bis auf den Wirkstoff Omeprazol, der über den gesamten Beobachtungszeitraum stabil eine hohe Generikaquote aufweist, ist bei allen Wirkstoffen die Generikaquote im betrachteten Zeitraum kontinuierlich angestiegen", schreibt Wild.

2010 betrug die Bandbreite 28 Prozent (Metoprolol) bis 92 Prozent (Omeprazol). Zum Vergleich: In der GKV lagen die Quoten zwischen 80 Prozent (Venlafaxin) und 99 Prozent (Amlodipin und Omeprazol).

Wild kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die insgesamt niedrigere Generikaquote in der PKV daran liegt, dass die Ärzte bei Privatpatienten seltener vom Original zum Generikum umstellen.

Bei Pantoprazol, Venlafaxin und Bicalutamid erhielten auch ein Jahr nach Ablauf des Patentschutzes noch teilweise deutlich weniger als die Hälfte das Generikum statt wie zuvor das Original.

Bei Erstverordnungen greifen die Ärzte dagegen häufiger zum preiswerteren Nachahmerpräparat, so Wild.

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