Kasse muss teures Hörgerät bezahlen

DETMOLD (dpa). Gesetzlich versicherte Schwerhörige haben einen Anspruch auf ein technisch hochwertigeres Hörgerät, wenn eine Standardhilfe den Hörverlust nicht optimal ausgleicht.

Veröffentlicht:

Das Sozialgericht Detmold verurteilte eine Krankenkasse dazu, bei einem fast tauben 45-Jährigen die Kosten für ein teureres Gerät zu tragen.

Nach Mitteilung des Gerichts vom Montag hatte sich der Mann mit Vertragsgeräten für 648,40 Euro in einer lauten Umgebung nicht verständigen können. Das ging aber mit einem Gerät für 1820 Euro.

Die Kasse wollte den Mann verpflichten, die Mehrkosten selbst zu zahlen. Das Gericht entschied aber, der Akustiker müsse ein Hilfsmittel wählen, das den Hörverlust weitgehend ausgleiche. Die Kasse hätte sich für eine Überprüfung frühzeitig einschalten müssen.

Az.: S 5 KR 97/08

Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Krankenhaus-Reformpläne

Fachkräftemangel könnte Umbau der Kliniklandschaft beschleunigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert