Dienstag, 21. Mai 2013
Ärzte Zeitung online, 05.08.2012

Abrechnungsbetrug

AOK Bayern holt Millionen zurück

Für die Jahre 2010/11 hat die AOK Bayern mehr als 6 Millionen Euro von Leistungserbringern zurückgeholt. Im Leistungsnehmerbereich waren es sogar mehr als 10 Millionen Euro.

AOK Bayern holt Millionen zurück

AOK in Bayern: Über 4000 Verdachtsfälle von "Fehlverhalten".

© Schöning / imago

MÜNCHEN (maw). Die AOK Bayern hat 2010 und 2011 nach eigenen Angaben mehr als 4000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufgedeckt. Der Schaden belaufe sich auf 7,1 Millionen Euro.

Im Berichtszeitraum habe die AOK 6,4 Millionen Euro erfolgreich zurückgefordert. In dem jetzt vorgelegten Fehlverhaltensbericht 2010/2011 seien Fälle aus fast allen Bereichen wie Arzneimittel, ärztliche Honorarabrechnungen, häusliche Krankenpflege/Pflege, Hilfsmittel sowie Heilmittel vertreten.

Ein Ermittlungsschwerpunkt der AOK hat laut Kasse auf illegal importierten Onkologie- und Zytostatikapräparaten gelegen.

Hier hätten Apotheken in ganz Bayern in Deutschland nicht zugelassene, billige Importpräparate an Patienten abgegeben, aber mit der AOK gesetzes- und vertragswidrig die teueren deutschen Originalpräparate abgerechnet.

Zwischenzeitlich gebe es 25 laufende Ermittlungsverfahren bei bayerischen Staatsanwaltschaften. Insgesamt gehe die AOK von einer Schadensumme von bis zu sieben Millionen Euro aus.

Mehr als 28.000 Abrechnungsprüfungen auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit sowie "Anspruchsprüfungen bei Beendigung der Mitgliedschaft", das heißt die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen auf AOK-Chipkarte, obwohl die Mitgliedschaft schon beendet wurde, hätten zu einer Rückholung von bislang 10,3 Millionen Euro (Schadensumme 12,7 Millionen Euro) geführt.

Die Bedingungen, Fehlverhalten wirkungsvoll zu begegnen, hält die AOK für weiterhin verbesserungsbedürftig.

"Für eine effizientere Bekämpfung von Fehlverhalten ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit Spezialisierung auf die komplexen Gegebenheiten im Gesundheitswesen unerlässlich", erneuert Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, die Forderung nach zentraler Zuständigkeit.

Zudem sei es nach seiner Ansicht sinnvoll, regionale Gruppen aus spezialisierten Ermittlungsbeamten zu bilden.

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