Infektionsschutz

Kassen zahlen Keimsanierung

Veröffentlicht:

BERLIN. Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fallkonstellationen die ambulante MRSA-Sanierung vergüten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Besiedelung mit MRSA könne eine Behandlung notwendig machen. Dies gelte für von MRSA besiedelte Menschen, die zwei oder mehr Risikofaktoren aufwiesen.

Dazu gehörten Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen, Dialyse, liegende Katheter, Antibiotika und Pflegebedürftigkeit.

Der GBA hat damit einen Auftrag aus dem Juni 2011 umgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt seither, dass ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem MRSA vergütet werden müssen. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aus dem Bewertungsausschuss

Neue EBM-Ziffer zur Fraktursonografie bei Kindern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Warum wird in Deutschland besonders viel operiert, Prof. Tauber und Herr von Hummel?

Lesetipps
Ein Wegweiser-Schild

© PX Media / stock.adobe.com

Antidiabetika

Diabetes-Medikation: Welches Inkretin-Mimetikum ist das richtige?