Infektionsschutz

Kassen zahlen Keimsanierung

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BERLIN. Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fallkonstellationen die ambulante MRSA-Sanierung vergüten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Besiedelung mit MRSA könne eine Behandlung notwendig machen. Dies gelte für von MRSA besiedelte Menschen, die zwei oder mehr Risikofaktoren aufwiesen.

Dazu gehörten Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen, Dialyse, liegende Katheter, Antibiotika und Pflegebedürftigkeit.

Der GBA hat damit einen Auftrag aus dem Juni 2011 umgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt seither, dass ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem MRSA vergütet werden müssen. (af)

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