Fusionskontrolle

AOK kann mit Kompromiss leben

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BERLIN. Der Vermittlungsausschuss hat am Dienstagabend erwartungsgemäß den Kompromiss zum Wettbewerbsrecht gebilligt. Dieser muss nun noch von Bundestag und Bundesrat, der am Freitag tagt, bestätigt werden.

Der Bundesrat konnte sich mit seiner Position durchsetzen, das Kartell- und Wettbewerbsrecht nicht auf das Verhältnis der Krankenkassen untereinander anzuwenden.

Nur bei der Fusionskontrolle von Kassen darf das Bundeskartellamt künftig mitreden. Gegen Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde können sich Kassen vor Sozialgerichten wehren.

Aus Sicht von Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, hat die Politik mit diesem Kompromiss "Handlungsfähigkeit bewiesen". Wichtig sei, dass "auf die Anknüpfung an das für privatwirtschaftliche Unternehmen geltende und europarechtlich dominierte Kartellrecht verzichtet wurde", so Graalmann.

Damit werde vermieden, dass Deutschland "gesundheitspolitische Kompetenzen nach Brüssel" abgibt. Mit der zwischen Aufsicht und Bundeskartellamt abzustimmenden Zusammenschlusskontrolle "kann man in der Praxis umgehen", so Graalmann. (fst)

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