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Haftpflicht

Höhere Vergütung für Hebammen beschlossen

Laut Gesundheitsministerium haben sich Kassen und Hebammenverbände auf einen Ausgleich für die existenzbedrohend hohen Haftpflichtprämien geeinigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Aufatmen bei den freien Hebammenverbänden: Die Auseinandersetzungen um einen Ausgleich der enorm gestiegenen Haftpflichtprämien für Hausgeburten sind vorerst beigelegt.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat klar gemacht, dass es eine klare Ansage der Kassen gebe, dass sie steigende Haftpflichtprämien durch eine faire Vergütung absichern würden. Im vergangenen Jahr war dies erst nach dem Gang zum Schiedsamt möglich geworden. Nun stehen nach Auskunft des Gesundheitsministeriums die Ampeln auf Grün für eine Einigung.

Der GKV-Spitzenverband habe ausdrücklich bestätigt, dass der Anstieg der Haftpflichtprämien von den Kassen bei der Vergütung berücksichtigt werde, sagte BMG-Sprecherin Katja Angeli am Mittwoch der "Ärzte Zeitung" in Berlin. Die nun folgenden Detailverhandlungen seien Sache der Hebammenverbände und der Kassen.

Ganz vom Hals haben die Hebammen ihre Existenznöte damit noch nicht. Die Regelungen gelten vorerst nur bis zum 1. Juli 2015. Danach laufen die Verträge zwischen den Hebammen und dem Versicherungskonsortium aus.

Nachdem die Nürnberger Versicherung angekündigt hat, aus dem Konsortium auszusteigen, müssen Versicherungswirtschaft und Hebammen für die Zukunft neue Versicherungslösungen finden. (af)

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Kommentare
Jörg Dähn 03.04.201412:39 Uhr

Hebammen-Vergütung/-Versicherung - es geht voran.

Andererseits muss man erwähnen, dass die niedergelassenen Gynies immer weniger werden und auch in der Fläche wegen gestiegener Haftplichtprämien (ca. 40.000 Euro pro Jahr) keine Geburten in Belegabteilungen mehr anbieten.

Eine Hausgeburt oder eine Geburt in einem Geburtshaus bleibt daher mit Risiko behaftet, weil im Notfall längere Fahrten mit den blau angelaufenen Babies in die nächste Grossstadt zu befürchten sind.

Ob das langfristig eine dämpfende Wirkung auf die Haftpflichtprämien haben wird, möchte ich bezweifeln.

Daher: wer ambulante Geburtshilfe durch Hebammen will, braucht auch zwingend niedergelassene Gynäkologen in der Nähe. Ansonsten ist das nur eine halbherzige Bastellösung mit geringer Halbwertszeit :-((


Siehe auch (unten im Volltext): http://www.aerzteblatt.de/archiv/157026/Haftpflichtpraemien-Geburtshilfe-in-Gefahr

"Die jetzigen Rahmenbedingungen setzen klare Anreize. Der Trend geht hin zur Klinikgeburt – mit angestellten Ärzten und Hebammen. Die Entbindungen konzentrieren sich auf größere Abteilungen."

Bliebe noch die Frage, warum Hebammen eine so viel bessere Lobbyarbeit machen als die Gynies?


VG,

Jörg Dähn

Christian Hottas 03.04.201409:34 Uhr

Wo bleiben das BM und die GKV/PKV beim Rechtsanspruch auf Hebammenversorgung?

Wenn ich die ganze Diskussion der letzten Wochen richtig mitbekommen habe, dann gibt es per Gesetz einen Anspruch für jede werdende Mutter, bei der Geburt des Kindes von einer Hebamme versorgt zu werden.

Auf der anderen Seite gibt es das Problem der immer teureren Haftpflichtversicherungen für die Hebammen und das drohende Szenario, dass es bald gar keine Versicherer dafür mehr gibt.

Wo bleiben hier eigentlich der Staat (das Bundesministerium für Gesundheit) und der GKV-/PKV-Verband? Nach meinem Dafürhalten müssten diese nämlich endlich auch einmal Farbe bekennen, um den Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hebammen sicherzustellen!

Warum bilden BM und/oder GKV/PKV nicht einfach einen Pool, der den Hebammen das Haftpflichtproblem abnimmt? Damit wären die Hebammen diesbezüglich abgesichert, ohne jedes Jahr aufs Neue mit den Kostenträgern feilschen zu müssen!

Ansonsten gibt es halt in ein paar Jahren einen nur noch theoretischen Rechtsanspruch ohne existierende "Leistungserbringer"...

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