Brandenburg

Arznei-Richtgrößen sind nun altersgestaffelt

In Brandenburg sind Richtgrößen und Ausgabenobergrenzen für Arznei- und Heilmittel vereinbart worden.

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BERLIN/POTSDAM. Die neuen Richtgrößen für die Ärzte in Brandenburg stehen fest. Sie wurden an die altersgestaffelte Systematik angepasst, die ab 2016 bundesweit vorgesehen ist.

Auch über die Ausgabenvolumina für Arzneimittel und Heilmittel hat sich die KV Brandenburg mit den Krankenkassen geeinigt. Bei Heilmitteln steigt das Ausgabenvolumen in Brandenburg im Vergleich zu 2015 um 11,48 Prozent auf 173,9 Millionen Euro.

Fast fünf Prozentpunkte der Gesamtsteigerung gehen laut KV auf die Preisentwicklung zurück. Erstmals seit vier Jahren gibt es für Heilmittel in Brandenburg wieder Richtgrößen.

"Damit ist die Ungewissheit der Durchschnittsprüfung vorbei", sagte KV-Sprecher Christian Wehry der "Ärzte Zeitung". Verordnungen für langfristigen Heilmittelbedarf laufen dabei gemäß der bundesweiten Regelungen außerhalb der Richtgrößen.

Das Arzneimittelvolumen 2016 liegt mit insgesamt 1,049 Milliarden Euro in Brandenburg um vier Prozent über dem für 2015 vereinbarten Budget.

Auf Bundesebene gingen Kassen und Ärzte von einer Steigerung um 3,7 Prozent aus. Dabei sind die Kosten für die Hepatitis-C-Behandlung herausgerechnet. Diese Verordnungen laufen nun auch außerhalb der Richtgrößenprüfungen.

Bei den Arzneimittel-Richtgrößen greift erstmals die neue Altersstaffelung. Das bedeutet zum Beispiel für die Allgemeinmediziner in Brandenburg, dass die Richtgröße für Mitglieder/Familienversicherte (M/F) von 46,05 Euro aus dem Jahr 2015 nun unterteilt ist in drei verschiedene Richtgrößen.

Für Patienten unter 16 Jahre sind 19,38 Euro vorgesehen, für 16- bis 49-Jährige gelten 29,40 Euro und für 50- bis 64-Jährige 84,46 Euro als neue Richtgröße.

"Damit profitieren Ärzte mit überdurchschnittlich alten Patienten, indem ihnen ein höheres Richtgrößenvolumen zusteht", sagte Wehry. Die Richtgröße für Rentner, die 2015 bei 149,43 Euro lag, wird von einer Richtgröße für über 64-Jährige (150,76 Euro) abgelöst.

Inhaltliche Änderungen oder Umverteilungen zwischen den Arztgruppen sind mit der Neufestlegung der Richtgrößen nach Angaben des Ersatzkassenverbands vdek nicht verbunden. Auch die Systematik der Praxisbesonderheiten wird fortgeführt.

Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung, wertete die Vereinbarung der Richtgrößen als Erfolg. "Die Verordnungspraxis der Vertragsärzte wird nicht nur fairer, sondern auch genauer." (ami)

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