Haftpflichtprämien für Hebammen

Streit im Bundestag

Veröffentlicht:

BERLIN. Union und SPD im Bundestag sehen bei Haftpflichtprämien für freiberuflich tätige Hebammen keinen Handlungsbedarf.

Die Koalitionsfraktionen haben am Donnerstag im Bundestag entsprechende, noch aus dem Jahr 2014 stammende Anträge von Grünen und Linken abgelehnt. Beide Fraktionen fordern kurz- und langfristige Maßnahmen gegen steigende Haftpflichtprämien.

Ein gemeinsamer Haftungsfonds könne Hebammen unabhängig von privaten Versicherern machen, so die Linksfraktion. Die Grünen plädieren für eine Neuordnung der Berufshaftpflicht für alle Gesundheitsberufe nach dem Vorbild der Unfallversicherung.

Seit 2012 habe die Koalition in mehreren Schritten die Hebammen gestärkt, sagte Roy Kühne (CDU) in der Debatte. Die Vergütung sei deutlich gestiegen, zudem entlaste seit 2014 ein Sicherstellungszuschlag Hebammen mit wenigen Geburten.

Cornelia Möhring (Linke) hielt dem entgegen, die Haftpflichtprämien seien dennoch weiter gestiegen. Ab Juli beträgt die Haftpflichtprämie 6843 Euro - bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz freiberuflicher Hebammen von 24.000 Euro.

Bettina Müller (SPD) entgegnete, man sei den Hebammen im Versorgungsstärkungsgesetz mit dem Regressverzicht für Folgekosten von Geburtsschäden weit entgegengekommen.

Die Prämie sei als Folge im laufenden Jahr "nur" um zehn Prozent gestiegen, so Müller. Doch 2017, warnte Elisabeth Scharfenberg (Grüne), müssten die Hebammen schon 7640 Euro berappen. (fst)

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