Open-House

DAK begrüßt EuGH-Urteil

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LUXEMBURG/HAMBURG. Die DAK Gesundheit freut sich über einen juristischen Sieg vor dem europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte kürzlich in einem Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rabattausschreibungen nach dem Open-House-Verfahren für zulässig erklärt.

Anders als bei klassischen Bieterverfahren, bei denen der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, gibt die Kasse im Open-House-Verfahren Rabattkonditionen vor. Alle die mitziehen, sind dann als Rabattpartner zugelassen.

Gleichzeitig weist die Kanzlei Clifford Chance darauf hin, dass Open-House-Verträge nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, da sie nach Ansicht des EuGH auch nicht dem Vergaberecht unterliegen. (cw)

Az.: C-410/14

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