Todesfälle im Krebszentrum

Hecken watscht Homöopathie ab

Der GBA-Chef tritt eine Debatte über Satzungsleistungen der Kassen los. Ausgangspunkt war der Tod dreier Patienten in einem "alternativen" Krebszentrum.

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BERLIN. Zustimmung und Widerspruch erntet Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, für seine Attacke auf homöopathische Präparate, die als Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sprach sich Hecken darüber hinaus dafür aus, die Evidenz der Homöopathie in einer "Metaanalyse" zu untersuchen - eine Aufgabe, mit der der GBA oder ein anderes Institut beauftragt werden sollte.

KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen signalisierte Unterstützung für Heckens Vorstoß. Es könne nicht sein, dass gesetzliche Kassen Beitragsgelder für "Leistungen übernehmen, für die es keinen Nutzenbeleg gibt" sagte Gassen. Er warb dafür, die Mittel sollten stattdessen "in die unterfinanzierten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen der Regelversorgung fließen".

Dagegen warnte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) davor, Homöopathie als Therapierichtung "abzuwerten". "Homöopathie ist kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern eine anerkannte und bewährte Therapieform", sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Homöopathie könne "den Therapieerfolg unterstützen". Dies rechtfertige "auch eine Erstattung als Satzungsleistung der Kassen". Der Verband wandte sich dagegen, die "Therapievielfalt" zu beschneiden und Patienten zu "bevormunden".

Nach Angaben des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erstatten "rund 90" der aktuell 118 Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen homöopathische Arzneimittel. 73 Kassen haben danach mit der Managementgesellschaft des DZVhÄ entsprechende Verträge geschlossen, darunter auch die Techniker Kasse und Barmer GEK.

Die BKK VBU mit 460.000 Versicherten nennt auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" Zahlen: Die Kasse wirbt mit Satzungsleistungen im naturheilkundlichen Bereich: 1700 Versicherte hätten 2015 am IV-Vertrag Homöopathie teilgenommen, 720 am Vertrag zur Anthroposophie. Die Kosten dafür beliefen sich auf 0,025 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der BKK VBU von 1,068 Milliarden Euro, teilte eine Sprecherin mit.

Ausgangspunkt der Debatte ist der Tod von drei Patienten in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein gewesen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Ermittelt wird dort gegen einen Heilpraktiker. Der DZVhÄ kritisierte, dass der Vorfall genutzt werde, um homöopathische Arzneimittel und homöopathische Behandlungen insgesamt zu diskreditieren.

Den genannten Fall nimmt der Vorstand des Berufsverbands akademischer Psychotherapeuten (BAPt) zum Anlass für die Feststellung: "Wir sind keine Heilpraktiker, sondern qualifizierte psychotherapeutisch Tätige." Der Verband spricht sich für eine einheitliche bundesweite Berufsbezeichnung für qualifizierte Psychotherapeuten aus, die die hohe Qualität der Ausbildung deutlich macht. Hingegen seien die Qualitätsstandards auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes "entschieden zu niedrig", so der BAPt. (fst)

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