Homöopathie

"Kein Glaubensstreit, bitte!"

Kassen mit einem Fokus auf Komplementärmedizin halten die Debatte über schärfere Vorgaben bei Satzungsleistungen für verfehlt. Warum, erklärt die BKK VBU.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Krankenkassen, die in ihren Satzungsleistungen einen Fokus auf Komplementärmedizin setzen, sehen den Vorstoß von Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, skeptisch.

Hecken hat sich für strengere Kriterien bei Satzungsleistungen der Kassen stark gemacht. Er plädierte zudem dafür, die Evidenzlage bei den besonderen Therapierichtungen zu verbessern. Helge Neuwerk, Vize-Vorstand der BKK VBU (460.000 Versicherte), hält die Debatte für falsch aufgehängt. Das Thema Komplementärmedizin eigne sich nicht für einen "Glaubensstreit", sagte Neuwerk der "Ärzte Zeitung".

Die BKK VBU sehe die eigenen Satzungsleistungen immer nur als "Ergänzung zur Schulmedizin". Ausdrücklich vertrete man nicht die Position, bei schweren Erkrankungen allein nur auf Komplementärmedizin zu setzen - "das dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse auch gar nicht".

Neuwerk erinnert daran, dass die besonderen Therapierichtungen in Paragraf 2 Absatz 1 SGB V eine ausdrückliche Verankerung im Gesetz haben. Entsprechend hätte nach Ansicht des Vize-Vorstands auch eine "Verschärfung" der Bestimmungen für Satzungsleistungen keinerlei Auswirkungen auf die BKK VBU.

Die Debatte über die Ausgaben der Krankenkassen für Komplementärmedizin bezeichnet Neuwerk angesichts der Kostendimension als "Scheindiskussion". Die Ausgaben der BKK VBU für ihre beiden Integrationsverträge über Homöopathie und Anthroposophie machten lediglich 0,025 Prozent der gesamten Leistungsausgaben aus. Man beobachte, so Neuwerk, dass Versicherte, die diese Satzungsleistungen nachfragen, "bei den großen Ausgabenblöcken wie Arzneimittel und stationären Leistungen nur unterdurchschnittliche Kosten verursachen", berichtet er.

Das Interesse der Versicherten für Komplementärmedizin habe in den vergangenen Jahren zugenommen. "Auch bei der Gewinnung von Neukunden spielt dieses Angebot eine wichtigere Rolle", betont der Vorstandsvize. Er plädiert dafür, nicht jeden Versuch einer Differenzierung im Kassenwettbewerb "mit einer Verbotsdiskussion zu beantworten".

Ohnehin sei die Genehmigung von Satzungsleistungen durch das Bundesversicherungsamt schon bisher "restriktiv". Was GBA-Chef Hecken fordere, werde "in der Praxis der BVA-Aufsicht ohnehin schon beachtet", so Neuwerk.Die Kasse hat versucht, auch unverheirateten Versicherten anteilig die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu bezahlen. Das BVA lehnte dies ab - der Streit wurde bis vor das Bundessozialgericht getragen, wo die Kasse 2014 schließlich unterlag.Dennoch sieht sich die Kasse nach Angaben Neuwerks mit ihren Satzungsleistungen gut aufgestellt. "Wir haben auf die Nachfrage unserer Kunden reagiert und uns an ihren Präferenzen orientiert."

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