Krebsregister

Kassen vergrätzen Länder

Der GKV-Spitzenverband wollte mit seinem Prognos-Gutachten zum Umsetzungsstand der Krebsregister eine Diskussion anstoßen. Das ist schiefgegangen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Ein Tumor ist in einer MRT-Aufnahme sichtbar. Die Krebsregister in den Ländern sollen die Erfassung von Krebserkrankungen verbessern.

Ein Tumor ist in einer MRT-Aufnahme sichtbar. Die Krebsregister in den Ländern sollen die Erfassung von Krebserkrankungen verbessern.

© Jan-Peter Kasper / dpa

KÖLN. Im Streit um den Aufbau der klinischen Krebsregister besteht bei den Bundesländern offensichtlich kein Gesprächsbedarf mehr. Der GKV-Spitzenverband wollte sich eigentlich mit den Ländern, denen das Unternehmen Prognos ein schlechtes Zeugnis beim Aufbau eines klinischen Krebsregisters ausgestellt hatte, zusammensetzen, um inhaltliche und methodische Fragen zu klären. Das Angebot wurde aber nicht angenommen.

Kritisierte Länder wehren sich

Der GKV-Spitzenverband hatte Ende August auf Basis eines Gutachtens des Schweizer Unternehmens Prognos eine skeptische Zwischenbilanz zum Aufbau der klinischen Krebsregister in Deutschland gezogen. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sieht Prognos den Stand der Vorbereitung als besonders kritisch (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Es sei fraglich, ob dort die vorgegebenen Förderkriterien erreicht werden.

Das ist in den betroffenen Ländern auf Kritik gestoßen. In Nordrhein-Westfalen gehen sowohl das Gesundheitsministerium als auch das Landeskrebsregister (LKR) davon aus, dass das Register bis Ende 2017 voll arbeitsfähig ist. Sie werfen dem GKV-Spitzenverband vor, mit veralteten Zahlen zu hantieren. Das Gutachten beruhe auf Daten von Anfang dieses Jahres, seitdem habe sich viel getan, betonen sie.

Am 1. April 2016 ist das Landeskrebsregistergesetz NRW in Kraft getreten, zu diesem Datum hat das LKR den Betrieb aufgenommen. Seitdem habe man bereits große Fortschritte gemacht, betont LKR-Geschäftsführer Dr. Oliver Heidinger. Zurzeit erfülle das Register bereits 21 der 43 Förderkriterien. Prognos war dagegen von lediglich acht erfüllten Kriterien ausgegangen.

Heidinger verweist auch darauf, dass sich NRW dafür entschieden hat, verpflichtend ein elektronisches Register aufzubauen. Die Ärzte müssen elektronisch melden, Papiermeldungen werden nicht akzeptiert. Damit habe das LKR auf eine auch in Zukunft tragfähige Lösung gesetzt, betont er. Die Herausforderung sei, bei der Übermittlung von Daten hoher Qualität Medienbrüche zu vermeiden.

Auch das Landesgesundheitsministerium zeigt sich optimistisch, dass das Register die komplette Umsetzung der Förderkriterien bis Ende 2017 schaffen kann. "Inwiefern diese Frist tatsächlich in Bezug auf alle Kriterien eingehalten werden kann, liegt jedoch am Ende nicht allein in der Hand eines einzelnen Landes, denn es fehlt zum Beispiel noch ein Konsens zwischen den Landesregistern zum Format des Datenaustauschs der Länder untereinander", sagt eine Sprecherin. Auch fehlten Vorgaben, die der Bund – über den Gemeinsamen Bundesausschuss – vorlegen muss.

Kollateralschaden durch Gutachten?

Sowohl das Ministerium als auch das LKR fürchten offenbar, dass durch die negative Berichterstattung in Folge des Prognos-Gutachtens das Vertrauen in die Arbeit der Register beschädigt werden könnte – nicht zuletzt bei den meldenden Ärzten.

Dem GKV-Spitzenverband liege es fern, den Aufbau der klinischen Krebsregister zu torpedieren, betont die stellvertretende Pressesprecherin Ann Marini. Ziel sei es gewesen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. "Wir hoffen, dass das Gutachten bei Ländern und Registern zum Anlass genommen wird, das Engagement zur Umsetzung der Förderkriterien zu intensivieren, um den vom Gesetzgeber festgesetzten Termin für den Start der nationalen Krebsregister einzuhalten."

Der Kassen-Verband habe den Ländern die Gründe für sein Vorgehen schriftlich erläutert. An einer weiteren Klärung besteht offensichtlich kein Interesse.

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