Gesundheitsfonds

Getrübte Feierlaune

Vor zehn Jahren hat der Bundestag den Gesundheitsfonds aus der Taufe gehoben. Die strukturellen Probleme der GKV-Finanzierung blieben ungelöst.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Getrübte Feierlaune

© Christian Ohde / dpa

BERLIN. Vor zehn Jahren hat der Bundestag den Gesundheitsfonds beschlossen – ein Schritt, dessen Konsequenzen Gesundheitspolitiker und Kassenmanager bis heute umtreiben. Am 2. Februar 2007 wurde mit den Stimmen von Union und SPD das GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (WSG) verabschiedet. Eines seiner Elemente war die Installation des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009.

"Wir unterwerfen ein kompliziertes Geflecht aus teilweise schwer durchschaubaren Zuständigkeiten und machtvollen Interessen dem Zwang zur Veränderung", sagte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Und diese "machtvollen Interessen" hatten zuvor mit massivem Widerstand versucht, den Fonds zu verhindern – vergeblich.

Ausweg aus der Blockade

Seit 2009 müssen die Kassen taggleich ihre Beitragseinnahmen an den Fonds weiterleiten. Von dort erhalten die Kassen dann Zuweisungen zurück, die sich aus einer Pauschale pro Versichertem sowie einem variablen Anteil zusammensetzen. Dieser hängt insbesondere von den Faktoren Alter, Geschlecht und Krankheiten ab.

Zum "Vater" des Gesundheitsfonds wurde der Finanzwissenschaftler Wolfram F. Richter. Er befreite Union und SPD aus einer selbstgestellten Falle. Zwar hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in ihrer Regierungserklärung im November 2005 einen "neuen Ansatz" in der Finanzierung der GKV versprochen. Doch angesichts ihrer rivalisierenden Modelle von Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie drohte eine gegenseitige Blockade der Koalitionspartner.

Richters zunächst wenig beachteten Beitrag vom November 2005 wies einen Ausweg. Zwar solle zunächst an der lohnbezogenen Beitragserhebung festgehalten werden, schrieb er. "Die Beiträge werden nach einem einheitlichen Durchschnittssatz vom versicherungspflichtigen Entgelt bemessen und einem einzurichtenden ‚Sonderhaushalt GKV‘ zugeführt."

Über den Wissenschaftlichen Beirat im Bundesfinanzministerium, dem Richter angehörte, wurde die Idee in die Koalition getragen. Damit war der Gesundheitsfonds geboren. Er hatte den Charme, später gleichermaßen als Startrampe für die Gesundheitsprämie oder die Bürgerversicherung dienen zu können.

"Langfristig gerechte" Finanzierung

Im Juli 2006 lagen erste Eckpunkte für das spätere WSG vor. Schon bald kapitulierten die Koalitionäre aber vor der Komplexität ihres Vorhabens und verschoben den Start des Gesundheitsfonds auf Anfang 2009.

Das Gesetz versprach in seiner Begründung zusammen mit dem ebenfalls neuen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) viel: etwa mehr Wettbewerb um innovative Angebote der Kassen oder eine "langfristig gerechtere oder beschäftigungsfördernde Basis" der GKV-Finanzierung. Der Gesetzgebungsprozess indes war quälend: Das Urteil von Sachverständigen in der 26-stündigen Anhörung des Gesundheitsausschusses fiel verheerend aus, der Bundesrat formulierte über 100 Änderungsanträge. Ende Januar 2007 gelang der Kompromiss, nachdem sich Union und SPD auf einen höheren Bundeszuschuss an die GKV verständigten – er stieg 2009 von 2,5 auf 7,2 Milliarden Euro. Das von der Union ursprünglich geforderte Prämienmodell dagegen wurde auf einen pauschalen Zusatzbeitrag geschrumpft.

Die Wirtschaftsweisen indes warfen der Koalition im Herbst 2006 in ungewöhnlicher Schärfe Konzeptionslosigkeit vor: Weder werde die Finanzierung der GKV von den Lohneinkommen entkoppelt, noch schaffe die Regierung einen einheitlichen Versicherungsmarkt für gesetzlich und privat Versicherte, wüteten die Professoren. Der damalige Ratsvorsitzende Professor Bert Rürup bezeichnete das WSG gar als "politisches Armutszeugnis", da am Beginn der Reform eine "satte Beitragssatzerhöhung" stand. Tatsächlich wurden die Kassen 2009 mit einem Beitragssatz von 15,5 Prozent finanziell üppig ausgestattet. Doch heute gilt: Mit der offenbar mangelnden Zielgenauigkeit des RSA steigt wieder der Druck im Kessel. Von der einst erhofften "nachhaltigen Finanzierung" ist keine Rede mehr. Insbesondere bundesweit aufgestellte Kassen in Regionen mit hohem Leistungsangebot müssen im reinen Preiswettbewerb bluten. Der Zusatzbeitrag rangiert mittlerweile von 0,3 bis 1,8 Prozent. Und im zwischen den Kassenarten verbissen geführten Streit um eine Nachjustierung des Morbi-RSA hat sich die Koalition nur mit Mühe in die nächste Legislatur gerettet. Nach der Reform ist in der GKV immer vor der Reform.

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