Bundestagsbericht

GKV und Co. halten den Petitionsausschuss auf Trab

Die Zahl der Petitionen an den Bundestag hat im vergangenen Jahr abgenommen. Aber jede zehnte Petition entfällt auf Gesundheits- und Pflegethemen, die viele Bürger umtreiben.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Im vergangenen Jahr gab es 1176 Petitions-Eingaben, die in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums fallen und den Petitionsausschuss erreichten.

Im vergangenen Jahr gab es 1176 Petitions-Eingaben, die in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums fallen und den Petitionsausschuss erreichten.

© apostol_8 / Getty Images / iStock

BERLIN. Gesundheits- und Pflegethemen haben auch im vergangenen Jahr häufig auf der Agenda des Petitionsausschusses im Bundestag gestanden.

1176 Eingaben, die in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums fallen, haben den Ausschuss im vergangenen Jahr erreicht, das sind rund 22 Prozent weniger als noch im Jahr zuvor. Das geht aus dem Jahresbericht 2016 des Petitionsausschusses hervor, den Ausschussmitglieder am Dienstag Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben haben.

Bei insgesamt 11.236 Petitionen entfiel immer noch jede zehnte Eingabe auf die Themen Gesundheit oder Pflege. Die anteilig meisten Petitionen betrafen mit rund 19 Prozent das Arbeits- und Sozialministerium. Häufig adressiert wurden zudem das Innenministerium (14,45 Prozent der Eingaben) und das Justiz- und Verbraucherministerium (13 Prozent).

Fragen der Beitragserhebung in der GKV waren wie im Jahr zuvor mit 238 Eingaben ein prominentes Teilthema. 60 Petitionen beschäftigten sich mit Fragen der Arzneimittelversorgung, 57 mit Zuzahlungen. 44 Eingaben galten dem Heil- und Hilfsmittelbereich, in 30 Fällen war das Krankengeld Gegenstand der Eingabe. Weitere 68 Petenten hatten Anliegen im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung.

Auffällig ist, dass Gesundheitsthemen überdurchschnittlich häufig in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses beraten wurden. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Eingabe in den ersten vier Wochen nach ihrem Eingang von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt wird. In zwei Sitzungen des Ausschusses wurden im vergangenen Jahr fünf solcher Eingaben beraten. Drei von ihnen hatten einen unmittelbaren Bezug zum Geschäftsbereich des BMG: Diskutiert wurde das Plädoyer, die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als eigenständiges Berufsbild zu erhalten. Hintergrund dafür war das bis zuletzt strittige Pflegeberufegesetz und die geplante generalistische Ausbildung.

Verhandelt wurde im Ausschuss auch das Anliegen von Patienten mit Epilepsie. Sie beklagten, dass neue Medikamente in Deutschland nicht in die GKV-Versorgung gelangten, wenn den Präparaten kein Zusatznutzen im Zuge der frühen Nutzenbewertung attestiert wird. In einer weiteren Sitzung wurde die Petition von Hebammen diskutiert, die auf den Erhalt der freien Wahl des Geburtsortes sowie der Begleitung durch Hebammen drängten. Nicht das nötige Quorum erreichte beispielsweise die Petition, mit der sich ein Bürger gegen Elemente des Masterplans Medizinstudium und die Landarztquote wandte.

Wie wichtig der Petitionsausschuss als Korrektiv klassischer Interessengruppen ist, hat die Kontroverse um minderwertige Hilfsmittel insbesondere in der Inkontinenzversorgung gezeigt. Als Folge eines reinen Preiswettbewerbs erhielten die Patienten häufig nur gegen Aufzahlungen brauchbare Hilfsmittel. In der Sitzung des Ausschusses versicherte der GKV-Spitzenverband den Abgeordneten, die Ausschreibungen stellten "eine bedarfsgerechte Versorgung sicher" – doch die Eingaben der Betroffenen versorgten die Parlamentarier mit Gegenbeispielen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung hat die Koalition dem Qualitätsdumping vorerst ein Ende gemacht.

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