Innovationen in der GKV

Regulation krankt an vielen Fehlanreizen

Was neu ist, muss nicht unbedingt besser sein. Doch was tatsächlich besser für Patienten ist, findet längst nicht immer rasch Zugang zur GKV. Die Regulation von Innovationen hat Tücken.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Medizinethiker Professor Giovanni Maio: „Digitalisierung als Selbstzweck – ein unreflektiertes Ziel.“

Medizinethiker Professor Giovanni Maio: „Digitalisierung als Selbstzweck – ein unreflektiertes Ziel.“

© Silicya Roth / B 52 Verbändekoo

STUTTGART. Wie umgehen mit neuen Produkten und Verfahren im Gesundheitswesen: Regulieren ja, aber wie? Die richtige Strategie hängt oft von der Perspektive des Betrachters ab.

Das zeigte sich bei einer Tagung in Stuttgart, zu der die B 52-Verbändekooperation – BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft und der Ersatzkassenverband vdek – eingeladen hat. "Zwischen Fortschritt, Evidenz und Wirtschaftlichkeit" – bereits im Tagungstitel nannten die Veranstalter Prüfkriterien für den Umgang mit Innovationen. Am Ende zähle, dass es für die Patienten "einen wirklichen und erkennbaren Nutzen" gebe, forderte Anton Haupenthal, Leiter der Regionaldirektion München der Knappschaft.

Hier schneidet die GKV nach Meinung von Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, nicht immer blendend ab. Es gebe "eine Reihe von Erbhöfen, die Innovationen verhindern", grollte Hecken und sparte nicht mit Beispielen:

- der papierne Medikationsplan im Gegenwert von 163 Millionen Euro: ein bloßes "Placebo".

- die fehlende elektronische Patientenakte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach Paragraf 116 b: ein "Armutszeugnis".

Notfalls, so der Jurist, müsse man eben innovative Verfahrensweisen auch "contra legem", also ohne gesetzliche Grundlage, in der GKV implantieren. So beispielsweise sein Petitum in der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel: Legt der forschende Arzneihersteller keine Daten zu den Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten vor, dann werde der Grad des Zusatznutzens automatisch um eine Stufe nach unten abgewertet, so Hecken.

Auch die Kassen bekamen ihr Fett weg. Hecken ärgert sich seit langem über Satzungsleistungen für Homöopathie. Diese gebe es nur, um "gesundheitsaffine Klientel in die Kassen zu holen". Komplett hört für ihn der Spaß auf, wenn durch homöopathische Verfahren "Zuwendung generiert wird" und schulmedizinische Interventionen bei schwerkranken Patienten unterbleiben. Aus der Sicht eines Start-up-Unternehmens stellt sich die Regulierung von Innovationen häufig wie eine Mauer dar, machte Dr. Michael Lauk klar. Das GKV-System nähre inkrementelle, also nur Schrittinnovationen, kritisierte Lauk, der im Vorstand der Wirtschaftsinitiative "Baden-Württemberg connected" (bwcon) den Bereich E-Health vertritt. Um mit neuen Produkten oder Verfahren in die Regelversorgung zu kommen, seien mindestens fünf Jahre oder 20 Millionen Euro nötig. "Damit gehen die meisten Innovationen kaputt, bevor man sie sieht", sagte Lauk. Und je langwieriger sich der Zugang zur Regelversorgung darstellt, desto teurer würden die Verfahren, die diese Hürde passieren.

Er wünsche sich, dass Unternehmen direkt mit einzelnen Kassen verhandeln könnten. Von der 2012 gestarteten Erprobungsregelung (Paragraf 137e SGB V), die neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden leichter den Weg in die Versorgung bahnen soll, habe noch kein Start-up-Unternehmen profitiert, so Lauk.

Gegen den Strich bürstete der in Freiburg lehrende Medizinethiker Professor Giovanni Maio den Innovationsbegriff. Die Innovation per se gebe es nicht. Die Entwicklung der Medizin werde stark durch die Wissenschaft getriggert, doch die Frage: "Wo wollen wir hin", werde zu selten gestellt. So sei etwa die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Selbstzweck "ein unreflektiertes Ziel", so Maio.

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