Beide Forschungsansätze nötig

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Für Verschiebung: Carola Reimann, SPD

Es ist immer wieder versucht worden, die angeblich ethisch unproblematische adulte Stammzellforschung gegen die ethisch problembehaftete embryonale Stammzellforschung auszuspielen. Allerdings benötigt adulte Stammzellforschung weiterhin die Ergebnisse der embryonalen Stammzellforschung als Bezugs- und Vergleichsgröße. Das betont auch die große Mehrheit der seriösen Forscher. Beide Ansätze bleiben daher bedeutsam für die medizinische Forschung.

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtags wollen wir den Grundsatzbeschluss von 2002 fortsetzen und das Stammzellgesetz behutsam novellieren. Eine einmalige Verschiebung des Stichtags verändert nicht den hohen Standard des Embryonenschutzgesetzes.

Lesen Sie dazu auch: Ein Stich für die Stammzellforscher

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: "Eine weit reichende Signalwirkung für die Wissenschaft"

SO IST DIE STAMMZELLFORSCHUNG IN ANDEREN LÄNDERN GEREGELT Staats-Geld nur für alte Stammzelllinien Dolly hat die Dämme gebrochen Forschungsklonen - theoretisch verboten Forschung ist seit Juli 2007 erlaubt Keine Stichtagsregel für die Forscher

DIE DEBATTE ZUR STAMMZELLFORSCHUNG - AUSZÜGE AUS DEN BUNDESTAGSREDEN Ich bin zu einer neuen Einschätzung gekommen Glaubwürdigkeit wird beschädigt Beide Forschungsansätze nötig Die Tür wird nicht mehr zugehen Stichtag war nicht erfolgreich Stabile Übereinkunft für ethisches Dilemma Keine Argumente für die Verschiebung

Lesen Sie dazu auch: Bundestag erleichtert Stammzellimport Bundestag liberalisiert das Stammzellgesetz Ein winziger Zellhaufen für die Forschung - eine große ethische Frage für den Bundestag

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