Kommentar

Embryonenschutz noch zeitgemäß?

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Wann darf ein Embryo auf genetische Schäden untersucht werden? Nur im Mutterleib, sagt das deutsche Embryonenschutzgesetz. Das hat merkwürdige Konsequenzen: Da in vitro fertilisierte Embryonen nicht untersucht werden dürfen, werden sie ohne Tests der Frau mit Kinderwunsch implantiert. Bei erfolgreicher Schwangerschaft läuft dann das bekannte pränatale Diagnoseprogramm ab.

Und wenn die pränatale Diagnose ein ungewolltes Ergebnis bringt? Dann sind die Optionen austragen oder abtreiben. Das ist eines der Argumente der Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID): Bei PID sei der moralische und physische Druck auf die Frau geringer als bei einer Abtreibung. Das erscheint zum einen zynisch und zum anderen inkonsequent. Denn eine Auswahl findet so oder so statt. Bei PID allerdings mit wesentlich geringeren Folgen für die Frau.

Was also spricht dagegen, zumindest nach In-vitro-Fertilisation die Chancen zu nutzen, außerhalb und ohne Gefahr für die Frau die Diagnostik zu betreiben, die ohnehin pränatal stattfinden würde? Hier sollte das Embryonenschutzgesetz überdacht werden. Embryonen speziell in vitro zu erzeugen, um eine PID zu machen, wie in England, ist allerdings ein Schritt, der noch viel weiter führt.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: In Großbritannien heiß diskutiert: eine Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik

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