BÄK: Regeln zu Gentests allein reichen nicht aus

Veröffentlicht:

BERLIN (ble). Das von der großen Koalition geplante Gendiagnostikgesetz (wir berichteten) berücksichtigt nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) nicht die Gefahren durch andere Untersuchungsmethoden mit prädiktiver Aussagekraft: So gälten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für Gendiagnostik nicht für andere, nicht-genetische Untersuchungen, etwa die virologische Diagnostik einer HIV- oder Hepatitis-Erkrankung. In ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf kritisiert die BÄK zudem, dass die Bundesregierung keine Regelungen zu Phänotypuntersuchungen und zur Familienanamnese anstrebe. In der Arbeitswelt seien dies für Arbeitgeber aber die häufigsten Quellen, um an genetische Informationen zu gelangen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Klage gegen OpenAI nach Suizid eines Teenagers

Bundesweite Erprobung startet

Personalbemessung: Hoffnung auf ein Ende des Hamsterrads in Kliniken

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knapp 14 Stunden operiert

Kasuistik: Haarausfall nach längerer Operation

Lesetipps
Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?