BÄK: Regeln zu Gentests allein reichen nicht aus

Veröffentlicht:

BERLIN (ble). Das von der großen Koalition geplante Gendiagnostikgesetz (wir berichteten) berücksichtigt nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) nicht die Gefahren durch andere Untersuchungsmethoden mit prädiktiver Aussagekraft: So gälten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für Gendiagnostik nicht für andere, nicht-genetische Untersuchungen, etwa die virologische Diagnostik einer HIV- oder Hepatitis-Erkrankung. In ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf kritisiert die BÄK zudem, dass die Bundesregierung keine Regelungen zu Phänotypuntersuchungen und zur Familienanamnese anstrebe. In der Arbeitswelt seien dies für Arbeitgeber aber die häufigsten Quellen, um an genetische Informationen zu gelangen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

PPARδ-Agonist

Seladelpar zeigt Wirkung gegen primäre biliäre Cholangitis

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!