Ministerium plant Neuregelungen bei Babyklappen

BERLIN (dpa). Das Bundesfamilienministerium will neue gesetzliche Regelungen für Babyklappen und anonyme Geburten.

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Ziel ist es, den betroffenen Kindern zehn Jahre nach der Geburt einen Informationsanspruch über ihre Herkunft zu geben, erläuterte eine Sprecherin des Familienministeriums am Montag in Berlin.

Die Anonymität der Mütter soll bis dahin durch das Gesetz garantiert werden. Hintergrund ist eine kürzlich bekannt gewordene Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJS). Danach ist das Schicksal von etwa 200 anonym geborenen oder in einer Babyklappe abgelegten Säuglinge ungeklärt.

973 Kinder wurden abgegeben

Laut Studie wurden seit Einrichtung der ersten Babyklappe 1999 bis 2010 insgesamt 973 Kinder dort anonym abgegeben. Bei knapp 20 Prozent dieser Kinder ist also ungeklärt, was aus ihnen geworden ist.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte bereits vor einigen Wochen ein Gesetz für anonyme Geburten und Babyklappen angekündigt. Damit solle ein Rahmen für eine "vertrauliche Geburt" geschaffen und den Müttern so für eine gewisse Zeit die Anonymität ihrer Daten garantiert werden.

Die Ministeriumssprecherin sagte, das Thema sei zu "vielschichtig für Schnellschüsse". Wann eine gesetzliche Regelung für die "vertrauliche Geburt" zu erwarten sei, ließ sie offen.

Vor allem Familienpolitikerinnen der Union hatten sich wegen der ethischen Probleme für ein Ende der Babyklappen ausgesprochen.

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