Bundesgesundheitsministerium

PID-Verordnung soll noch im Herbst kommen

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BERLIN (dpa). Die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) lässt weiter auf sich warten. Die zuletzt für Mitte September angekündigte Verordnung, mit der Gentests an Embryonen geregelt werden, ist immer noch nicht fertig.

Sie soll aber "noch im Herbst" ins Bundeskabinett, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin am Montag auf Anfrage. Der Verordnungsentwurf war im Kreis der Bundesländer wie auch bei der Evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen.

Vor gut einem Jahr hatte der Bundestag quer durch alle Parteien die begrenzte PID-Zulassung beschlossen. Sie soll vermeiden helfen, dass bei künstlicher Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden.

Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden deshalb vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Gendefekte untersucht. Die Kritiker stören sich vor allem daran, dass Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weder die Zahl der PID-Zentren noch die der Ethikkommissionen begrenzen will, die die Gentests genehmigen müssen.

Befürworter meinen, PID-Gegner wollten mit der Kritik an der Verordnung die Methode insgesamt infrage stellen.

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