Kammervertreter

E-Karte für Flüchtlinge ist sinnvoll

Für eine elektronische Gesundheitskarte und  gegen die gängigen Methoden zur Altersbestimmung von unbegleiteten jugendlichen Asylbewerbern - das ist die Haltung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

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STUTTGART. Flüchtlinge sollten bei ihrer Ersterfassung eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Dafür hat sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgesprochen.

Die bisher nötige Einzelbeantragung eines Behandlungsscheins verhindere eine zeitnahe Patientenversorgung, heißt es in einer Entschließung. Die Vertreter wandten sich zudem gegen die gängigen Methoden zur Altersbestimmung von unbegleiteten jugendlichen Asylbewerbern.

Dazu gehören etwa radiologische Untersuchungen des Handwurzelknochens oder des Zahnstatus. "Dafür gibt es keine medizinische Indikation", urteilten die Kammer-Vertreter.

In einem weiteren Beschluss wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, keine neuen gesetzlichen Regeln für den assistierten Suizid zu beschließen - weder im Strafgesetzbuch, noch im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die geltenden Regelungen seien "ausreichend".

In der Begründung heißt es, dem säkularen Staat stehe eine moralische Bewertung des Suizids nicht zu: "Auf strafrechtliche Regelungen sollte deshalb gänzlich verzichtet werden." (fst)

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