Demenzpatienten

Abgeordnete gegen klinische Studien

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BERLIN. Eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten will die geplante Ausweitung von Arzneitests an nicht-einwilligungsfähigen Menschen verhindern. Der fraktionsübergreifende Änderungsantrag sieht vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und eine Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nur dann zu erlauben, "wenn die Betroffenen einen individuellen medizinischen Vorteil von ihrer Teilnahme haben".

Bislang ist die sogenannte gruppennützige Forschung bei nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nach deutschem Arzneirecht verboten, wenn der Proband selbst keinen eigenen Nutzen aus der Teilnahme zieht. Der Gesetzentwurf der Regierung will dieses strikte Verbot aufweichen.

An nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen soll künftig geforscht werden dürfen, wenn sie zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch einwilligungsfähig waren, mithilfe einer Patientenverfügung einer Teilnahme zugestimmt haben.

In der Diskussion ist zudem ein Änderungsantrag, der neben einer "Probandenverfügung" eine ärztliche Beratung über Chancen und Risiken vorschreibt. Da es um eine ethisch schwierige Frage geht, soll der "Fraktionszwang" bei der Abstimmung in der nächsten Woche aufgehoben werden. Der Änderungsantrag wird aus den Fraktionen von der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Kordula Schulz-Asche (Grüne), Katrin Vogler (Linke) und Uwe Schummer (CDU) unterstützt. (chb)

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