Demenzpatienten

Abgeordnete gegen klinische Studien

Veröffentlicht:

BERLIN. Eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten will die geplante Ausweitung von Arzneitests an nicht-einwilligungsfähigen Menschen verhindern. Der fraktionsübergreifende Änderungsantrag sieht vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und eine Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nur dann zu erlauben, "wenn die Betroffenen einen individuellen medizinischen Vorteil von ihrer Teilnahme haben".

Bislang ist die sogenannte gruppennützige Forschung bei nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nach deutschem Arzneirecht verboten, wenn der Proband selbst keinen eigenen Nutzen aus der Teilnahme zieht. Der Gesetzentwurf der Regierung will dieses strikte Verbot aufweichen.

An nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen soll künftig geforscht werden dürfen, wenn sie zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch einwilligungsfähig waren, mithilfe einer Patientenverfügung einer Teilnahme zugestimmt haben.

In der Diskussion ist zudem ein Änderungsantrag, der neben einer "Probandenverfügung" eine ärztliche Beratung über Chancen und Risiken vorschreibt. Da es um eine ethisch schwierige Frage geht, soll der "Fraktionszwang" bei der Abstimmung in der nächsten Woche aufgehoben werden. Der Änderungsantrag wird aus den Fraktionen von der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Kordula Schulz-Asche (Grüne), Katrin Vogler (Linke) und Uwe Schummer (CDU) unterstützt. (chb)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden