Juristentag

Vorschläge für die Regelung der Familie 2.0

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ESSEN. Der Deutsche Juristentag hat weitreichende Änderungen im Familienrecht vorgeschlagen. Das Treffen der rund 2200 Juristen reagiert mit seinen Beschlüssen auch auf die nachhinkende Gesetzgebung in diesem Rechtsgebiet:

Wird ein Kind durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten geboren, soll die Elternschaft demjenigen zugeordnet werden, der "mit Zustimmung der Mutter in diese Befruchtung eingewilligt hat.

Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll die Möglichkeit, dass der Samenspender vom Gericht als Vater festgestellt wird. Alle persönlichen Daten eines Keimzellenspenders sollen in einem zentralen staatlichen Register dokumentiert werden.

Leitprinzip soll das Kindeswohl sein

Mit großer Mehrheit spricht sich der Juristentag dafür aus, eingetragenen Lebenspartnern die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption zu eröffnen. Bei lesbischen Paaren sollte die Partnerin der Geburtsmutter bereits bei Geburt als Elternteil eingetragen werden können. Bisher ist das nur über die Sukzessivadoption möglich.

Bei Patchwork-Familien plädiert der Juristentag dafür, die rechtliche Position sozialer Eltern zu stärken. Leitprinzip soll dabei das Kindeswohl sein.

Akzeptanz für Leihmutterschaft aus dem Ausland

Ein Stiefelternteil solle ein Mitsorgerecht vom Familiengericht eingeräumt werden können, wenn die Eltern dem zustimmen. Weitergehende Vorschläge, etwa der mögliche Verzicht auf die Zustimmung der rechtlichen Eltern, fanden keine Zustimmung.

Bei einer Leihmutterschaft, die im Ausland legal zu Stande gekommen ist, sollte die Elternschaft der Wunscheltern in Deutschland "im Allgemeinen" akzeptiert werden. In Deutschland wird die Herbeiführung oder Vermittlung einer Leihmutterschaft mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. (fst)

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