Massregelvollzug

Südwesten stärkt Rechte der Patienten

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STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf des ersten Psychiatriegesetzes beschlossen. Geregelt werden sollen in dem Gesetz Neuerungen zum Maßregelvollzug. Zudem sollen die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste auf rechtlich sicherere Grundlagen gestellt werden.

"Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung der Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind", kommentierte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) den Entwurf.

Mit dem geplanten Gesetz wird erstmals für Baden-Württemberg eine spezialgesetzliche Rahmenreglung für den Maßregelvollzug geschaffen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Straftäter sollen therapiert und resozialisiert werden, zugleich soll die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet werden.

Das derzeitige Unterbringungsgesetz mit den Vorschriften für die öffentlich-rechtliche Unterbringung und den strafrechtlichen Maßregelvollzug soll mit dem neuen Gesetz außer Kraft gesetzt werden.

Bei den sozialpsychiatrischen Diensten soll mit dem neuen Gesetz die Förderung durch Landeszuschüsse erstmals gesetzlich geregelt werden. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll es künftig flächendeckend Anlauf- und Beschwerdestellen für psychisch Kranke geben.

Der Landtag wird nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten. Inkrafttreten soll das Gesetz um 1. Januar 2015. (chb)

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Kommentare
Dr. Peter Lorenz 23.07.201419:06 Uhr

Maßregelgesetz

Mal sehen. Wenn berücksichtigt wird, dass psychische Erkrankungen pathologische Manifesttationen der neuronalen Plastizität sind, denen nur durch `Psychoedukation in Freiheit'' abgeholfen werden kann, könnte ein neues Gesetz der unsäglichen Praxis "Maßregelvollzug" (bisheriger Zweck: Wegsperren, und zwar für immer) abhelfen. Neuronale Plastizität umschreibt, wie das Gehirn alle mder ihm gestellten Aufgaben erfüllt. Dazu gehören die Steuerung aller Körperfunktionen (Hämostase), das Lernen, die Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens (Arbeit), und die Anpassung an gesellschaftliche Normen (soziales Verhalten). Eine schlimme Erfahrung kann einen Betroffenen seelisch krank machen, wenn er für deren Bewältigung neuronal nicht gerüstet ist. Sein an sich normal funktionierendes Gehirn kann mangels schützender positiver Erinnerung(en) die schlimme(n) Erfahrung(en) nicht bewältigen, sein Verhalten kann asozial werden. Freiheitsberaubung, Zwangsmedikation und (schikanöse) "Lockerungen" sind zusätzlich belastende Erfahrungen. Psychoedukation nutzt dagegen die neuronale Plastizität, indem sie den Betroffenen auf seine positiven Erinnerungen fixiert.

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