Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 18.10.2011

BÄK-Initiative zur Organspende

BERLIN (HL). Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass eine Erklärung zur Spende von Organen und Geweben regelmäßig bei den Bürgern nachgefragt wird. Dazu hat die Kammer nun Vorschläge für eine konkrete Umsetzung in einem "Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende" erarbeitet.

Der Hintergrund: 70 Prozent der Menschen in Deutschland sind bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden; aber nur 17 Prozent haben diese Bereitschaft in einem Organspendeausweis dokumentiert.

Nun sollen Kassen, private Krankenversicherer und Meldebehörden regelmäßig um eine Erklärung zur Organspende nachsuchen. Zur Erklärung kann der Organspendeausweis genutzt werden, perspektivisch auch die Elektronische Gesundheitskarte.

Dabei können auch Einschränkungen erklärt werden. Die Entscheidung über die Organspende kann auch einer anderen (Vertrauens-)Person übertragen werden.

Abfrage der Spendebereitschaft reiche nicht

Montgomery begrüßte, dass die Politik viele der bereits beim letzten Ärztetag in Kiel diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Organspende aufgegriffen hat.

Die regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft reiche allein nicht. "Wir müssen die Bevölkerung viel intensiver als heute über die Möglichkeiten der Organspende informieren", forderte Montgomery.

BÄK will Organ- und Gewebespende in Schulunterricht einführen

So sollen nach dem Modell der Bundesärztekammer die Kultusminister einen verpflichtenden Lehrplan zur Organ- und Gewebespende im Schulunterricht einführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dafür bundeseinheitliche Informationsmaterialien erstellen.

Notwendig sei auch die Schulung von Ärzten: für Hausärzte etwa ein Fortbildungsmodul, wie sie mit ihren Patienten über deren Organ- und Gewebespendebereitschaft sprechen können.

Das Modell kann abgerufen werden unter www.bundesaerztekammer.de

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