Organspende
Konferenz soll Vergabe von Organen prüfen
BERLIN. Um ein Mehraugenprinzip bei der Vergabe von Organspenden sicherzustellen, hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Richtlinie nach Paragraf 16 des Transplantationsgesetzes geändert.
So soll schon von Dezember an "in jedem Transplantationszentrum eine ständige, interdisziplinäre und organspezifische Transplantationskonferenz die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste, ihre Führung sowie über die Abmeldung eines Patienten" treffen.
In der Konferenz muss außer den direkt beteiligten operativen und konservativen Disziplinen mindestens eine weitere Disziplin vertreten sein, die nicht unmittelbar in das Transplantationsgeschehen eingebunden ist. Diese benennt die ärztliche Klinikleitung. (chb)