Organspende

Linke haben Fragen zum Hirntod

Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hirntoddiagnostik steht kurz vor dem Abschluss. Die Abgeordneten der Linken stellen der Regierung die Gretchenfrage, wie sie‘s denn eigentlich mit der Hirntodfeststellung halten will.

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BERLIN. Mit 25 Fragen zur Hirntodkonzeption und zur Hirntoddiagnostik hat sich die Fraktion die Linke an die Regierung gewandt.

In ihrer parlamentarischen Anfrage verweisen die Abgeordneten auf die Debatte in medizinischen Fachkreisen zur Hirntoddiagnostik.

So hätten sich die Zweifel an der Hirntodkonzeption aufgrund der Beobachtungen verstärkt, dass auch bei hirntoten Menschen Herzschlag wahrnehmbar sei, die Fähigkeiten zu Ausscheidung und Temperaturregulierung erhalten blieben, Schwangerschaften ausgetragen würden und der Abstand zwischen Hirntod und Eintritt des Herzstillstands Wochen bis mehrere Jahre betragen könne.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank-Ulrich Montgomery, hat angekündigt, eine überarbeitete Fassung der Richtlinie zu den Hirntodkriterien demnächst vorzulegen.

"Wir müssen hier wissenschaftliche Faktoren zu Grunde legen, nicht ethische oder philosophische Überlegungen", erklärte Montgomery vor kurzem in Reutlingen. Er kritisierte die Fehlanreize, die durch das DRG-System für Transplanteure entstehen können, sprich die Versuchung, in die Menge zu gehen.

Die Hirntoddiagnostik spielt mittelbar auch eine Rolle bei der Neuorganisation der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Der mit der Neuorganisation der Stiftung unter ihrem Interimschef Dr. Rainer Hess eingerichtete neue medizinische Fachbeirat soll für ethisch saubere Verfahren bei der Organentnahme sorgen.

Hess plädiert dafür, dass Transplantationen nicht mehr vorbereitet werden dürften, bevor nicht der Hirntod endgültig bestätigt ist.

Nach Ansicht der Linken soll die Regierung mit ihren Antworten auch die künftige Doppelrolle der DSO aufhellen helfen. Ausdrücklich fragen die Abgeordneten danach, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen die Bundesregierung aus der Tatsache ziehe, dass die DSO als Helfer bei der Hirntoddiagnostik auftrete, wenn in einer Klinik dafür kein Personal zur Verfügung stehe.

Hintergrund ist, dass die DSO den Krankenhäusern die Unterstützung durch Konsiliarteams anbietet, damit keine Organe verloren gehen, wenn aufgrund von Personalmangel keine Hirntodfeststellung erfolgen kann. (af)

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