Transplantationen

"Der Reformprozess wirkt"

Die Regierung zieht im jüngsten Transplantationsbericht eine positive Bilanz: Verstöße würden zuverlässig aufgedeckt.

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BERLIN. Der Reformprozess in der Transplantationsmedizin kommt nach den Manipulationen, die vor vier Jahren in einigen Transplantationszentren aufgedeckt wurden, voran. Dieses Fazit zieht die Bundesregierung in ihrem dritten Transplantationsbericht, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Die Regierung muss seit 2014 auf Geheiß des Bundestags jährlich einen Bericht vorlegen, in dem dargelegt wird, inwiefern Reformen vorankommen. Der jüngste Bericht umfasst den Zeitraum von Oktober 2015 bis Oktober 2016.

Die Regierung hält den Reformkurs im Transplantationswesen für wirkungsvoll: "Treten Verstöße oder Unregelmäßigkeiten an Transplantationszentren auf, werden sie zuverlässig aufgedeckt" und die zuständigen Staatsanwaltschaften würden informiert, heißt es im Bericht.

Die Arbeit der Prüfungs- und Überwachungskommissionen wird als "effektiv" beschrieben – neun Transplantationsprogramme sind im Berichtszeitraum überprüft worden. Auffälligkeiten hätten sich nur bei Lungentransplantationen ergeben. Die beanstandeten Fälle liegen dabei teilweise bis zu sieben Jahre zurück.

Keine Bevorzugung von Privatpatienten

Wie schon in früheren Berichten haben Prüfer keine Anhaltspunkte gefunden, dass "privatversicherte Patienten bevorzugt behandelt oder transplantiert worden wären".

Anlass zur Sorge gibt weiter die Entwicklung der Zahl postmortaler Organspenden: Bis Ende September 2016 betrug die Zahl realisierter Organspenden 637, das sind 5,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2015. Gesunken ist auch die Zahl postmortal gespendeter Organe: 2138 sind es bis September 2016 gewesen – 107 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.

Probleme macht offensichtlich die neu gefasste Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirntods. Seit Juli 2015 gelten hierbei verschärfte Qualitätsanforderungen. Nach einem Gutachten der Deutschen Krankenhausgesellschaft können mehr als die Hälfte der Kliniken die nötigen Untersuchungen zur Feststellung des Hirntods nicht mehr mit eigenen Ärzten vornehmen, weil Fachärzte für Neurologie und Neurochirurgie fehlen. Die Regierung belässt es hier bei dem vagen Appell, es sei "gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, hier zu qualitäts- und bedarfsgerechten Lösungen zu kommen".

Qualitativ bessere Daten über das Transplantationsgeschehen werden noch auf sich warten lassen: Das Transplantationsregister wird vermutlich erst Anfang 2019 seinen Betrieb aufnehmen. Vorerst beraten die beteiligten Institutionen noch darüber, welchen Datensatz Ärzte künftig an das Register melden müssen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag im Juli 2016 beschlossen, im November trat es in Kraft. (fst)

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