Weiter Dissens über Qualitätsberichte in der Pflege
BERLIN (ric). In welcher Form stationäre Pflegeeinrichtungen künftig ihre Qualitätsberichte veröffentlichen müssen, ist nach wie vor offen: Kassen und Leistungserbringer konnten sich zum vorgegebenen Stichtag am 30. September nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen.
Um die Anrufung der Schiedsstelle zu vermeiden, haben die Verhandlungspartner in einem gemeinsamen Brief an das Bundesgesundheitsministerium um Fristverlängerung bis zum 15. November gebeten. Bis dahin soll ein Verhandlungsergebnis für den stationären Bereich vorgelegt werden. Ein Konzept für den ambulanten Bereich ist bis Jahresende geplant.
Unproblematisch war die Einrichtung einer "Bundesschiedsstelle Qualität in der Pflege": Die Vertragspartner haben sich auf eine Geschäftsordnung verständigt.